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NOZ: VdK setzt im Streit um Pflegeheime weiter auf Verfassungsgericht

Osnabrück (ots)

VdK setzt im Streit um Pflegeheime weiter auf Verfassungsgericht

Trotz Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde: Sozialverband unterstützt sieben Verfahren wegen Verletzungen der Grundrechte

Osnabrück. Der Sozialverband VdK Deutschland hat es bedauert, dass der Pflegeheimleiter Armin Rieger mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den deutschen Staat gescheitert ist, sieht darin aber keine Vorentscheidung für weitere Verfahren. "Die vom VdK unterstützten Verfassungsbeschwerden von sieben Betroffenen gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen sind nach wie vor beim Verfassungsgericht anhängig", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).

Die Beschwerden der Betroffenen waren im November 2014 unabhängig von Riegers Beschwerde eingereicht worden. Mascher betonte: "Sie unterscheiden sich auch inhaltlich, sodass die Ablehnung der Beschwerde von Herrn Rieger nichts über den Ausgang der vom VdK unterstützten Beschwerdeverfahren aussagt."

Riegers Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie nach Ansicht des Verfassungsgerichts unzulässig ist. Rieger, Geschäftsführer des Augsburger Pflegeheimes "Haus Marie", hatte Mitte 2014 in Karlsruhe Beschwerde gegen den Staat wegen Verletzung der Schutzpflicht Pflegebedürftiger eingereicht. Der Heimleiter wirft den staatlichen Behörden vor, Missständen in Pflegeeinrichtungen seit Jahren untätig zuzusehen. Dies verletze das Recht der Pflegebedürftigen auf Würde, Gleichheit und körperliche Unversehrtheit. So müssten auch in seinem Heim wegen unzureichender Personalausstattung Bewohner immer wieder darauf warten, zur Toilette gebracht oder gewaschen zu werden. In vielen Heimen bekämen die Bewohner nicht genügend oder schlechtes Essen.

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