NOZ: Sahra Wagenknecht kritisiert de Maizière als "Verunsicherungsminister"
Osnabrück (ots)
Sahra Wagenknecht kritisiert de Maizière als "Verunsicherungsminister"
Fraktionschefin der Linken: Vorschläge zu Umbau der Sicherheitsbehörden voreilig und unseriös
Osnabrück. Die Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Sahra Wagenknecht, hat die Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zur Zentralisierung und Neuordnung der Sicherheitsbehörden als voreilig und unseriös kritisiert. Wagenknecht sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag): "Die Menschen wollen mehr Sicherheit. Und nicht einen Verunsicherungsminister, der mit unausgegorenen Vorschlägen Punkte machen will."
De Maizière dringt angesichts der Terrorgefahr in Deutschland unter anderem auf eine bessere Koordinierung der Sicherheitsbehörden und eine übergeordnete Steuerungseinheit. Dazu schlägt er etwa eine Stärkung des Bundeskriminalamts (BKA) und eine Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz zugunsten der Bundesbehörde vor.
Das Problem an de Maizières Vorstoß ist nach den Worten von Wagenknecht nicht, dass der Minister sich aufgrund des Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin Gedanken darüber macht, wie die Sicherheitsbehörden die Bevölkerung besser schützen können. Das Problem sei vielmehr, "dass die Vorschläge voreilig und daher unseriös sind, weil zum jetzigen Zeitpunkt das Verhalten der Behörden in diesem Fall noch gar nicht befriedigend aufgeklärt wurde. Sein eigenes Innenministerium teilte mir in einer schriftlichen Antwort heute mit, dass die Aufklärung möglicher Fehler nicht abgeschlossen ist."
Wagenknecht hatte die Bundesregierung gefragt, ob der mutmaßliche Attentäter Anis Amri für längere Zeit hätte in Haft genommen oder mit Auflagen belegt werden können, "nachdem er mit gefälschten Papieren Ende Juni 2016 in Friedrichshafen festgenommen wurde". De Maizières Ministerium antwortete am Mittwoch: "Die seitens des Bundesministeriums des Innern mit Hochdruck betriebene umfassende Aufklärung des Gesamtkomplexes ist noch nicht abgeschlossen."
Das geltende Recht enthält nach Angaben des Innenministeriums verschiedene Rechtsgrundlagen für die Inhaftnahme einer Person. Das Ministerium erwähnt "die Anordnung von Untersuchungshaft nach Paragraf 112 der Strafprozessordnung bei dringendem Verdacht der Begehung einer Straftat und Vorliegen eines Haftgrunds". Außerdem verweist es auf mögliche Inhaftnahmen nach Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes "zur Sicherung einer Abschiebung".
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