NOZ: NOZ: DGB: Verdrängung von Arbeitnehmern aus den Städten beenden
Osnabrück (ots)
DGB: Verdrängung von Arbeitnehmern aus den Städten beenden
Vorstandsmitglied Körzell: "Wohnen darf kein Luxus sein" - Oft geht die Hälfte des verfügbaren Einkommens für Miete drauf
Osnabrück. Eine Woche vor der Bundestagswahl drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) darauf, "die Verdrängung von Arbeitnehmern aus den Städten zu beenden". Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag): "In vielen Städten müssen die Beschäftigten 40 oder gar bis zu 50 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Miete berappen - das geht nicht. Wohnen darf kein Luxus sein."
Nach einer neuen Studie, die heute (Montag) auf einem DGB-Workshop in Berlin im Detail präsentiert wird, müssen 40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttokalt) zu bezahlen. Das entspricht rund 5,6 Millionen Haushalten, in denen etwa 8,6 Millionen Menschen leben, so die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung, die die Studie der Berliner Humboldt-Universität gefördert hat.
Gut eine Million Haushalte (mit rund 1,6 Millionen Menschen) in den 77 untersuchten Großstädten müssen der Untersuchung zufolge sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. "Etwa 1,3 Millionen Großstadt-Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt", halten die Autoren fest.
Körzell forderte, die Mietpreisbremse zugunsten der Mieter zu verschärfen. "In das Gesetz müssen Sanktionsmöglichkeiten rein, um Verstöße der Vermieter ahnden zu können." Der Gewerkschafter plädierte zudem für einen Rechtsanspruch auf Mietauskunft: "Wer eine Wohnung mieten will, muss vom Vermieter erfahren können, wieviel zuvor für die Wohnung gezahlt wurde."
Körzell verlangte außerdem, die nächste Bundesregierung müsse die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich über bisherigen 1,5 Milliarden Euro im Jahr aufstocken, und dies über das Jahr 2019 hinaus.
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