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NOZ: NOZ: Sicherungsverwahrte in Niedersachsen sollen weniger Freigang bekommen

Osnabrück (ots)

Sicherungsverwahrte in Niedersachsen sollen weniger Freigang bekommen

Große Koalition will Zahl der zwölf Ausführungen reduzieren - Justizministerin begrüßt Antrag

Osnabrück. Niedersachsen plant erhebliche Einschränkungen für sogenannte Sicherungsverwahrte: Die Zahl der gesetzlich erlaubten Freigänge soll von zwölf auf künftig wohl nur noch vier im Jahr reduziert werden. SPD und CDU haben einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der eine Änderung der Gesetzeslage einfordert. Justizministerin Barbara Havliza (CDU) begrüße den Antrag, sagte ein Ministeriumssprecher. Er betonte: Nur in Niedersachsen und Bremen seien mindestens zwölf begleitete Ausgänge vorgeschrieben, in allen anderen Bundesländern seien es hingegen vier.

"Niedersachsen geht [...] durch die hohe Frequenz an Ausführungen höhere Risiken für die Bevölkerung und für die Bediensteten ein", so der Sprecher. Die Ministerin sei der Auffassung, "dass eine Reduzierung des gesetzlichen Anspruchs auf Ausführungen zu mehr Sicherheit für Bevölkerung und Bedienstete und zu mehr Erfolg der therapeutischen Arbeit führen wird". Die Freigänge hätten sich nicht positiv auf das Verhalten der Schwerverbrecher ausgewirkt. "Eher ist das Gegenteil zu beobachten." Welche Zahl an Freigängen künftig im Gesetz stehen soll, ließ der Sprecher zunächst offen, möglicherweise äußert sich die Ministerin dazu am Donnerstag im Landtag. Als wahrscheinlich gelten aber vier.

Sicherungsverwahrte haben ihre Haftstrafe verbüßt. Weil aber weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft von ihnen ausgeht, bleiben sie auf richterliche Anordnung hinter Gittern. Die Resozialisierung ist nichtsdestotrotz das Ziel in der Sicherungsverwahrung. Der Personenkreis hat unter anderem Anrecht auf größere Räume und darf sich selbst mit Lebensmitteln versorgen. Laut Ministerium gibt es im Land 50 Sicherungsverwahrte, von denen 43 in der JVA Rosdorf bei Göttingen leben. 2017 fanden 214 Ausführungen statt, in der Regel in Begleitung von zwei Justizbeamten.

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