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NOZ: NOZ: Suizid-Mittel: Behörde darf keine Genehmigung erteilen

Osnabrück (ots)

Suizid-Mittel: Behörde darf keine Genehmigung erteilen

Bundesgesundheitsministerium untersagt Institut Vergabe an Schwerstkranke

Osnabrück. Das Bundesgesundheitsministerium hat nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgefordert, den Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung auch in Extremfällen nicht zu erlauben.

Entsprechende Anträge sollten abgewiesen werden, heißt es in einem Schreiben von Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe an den BfArM-Präsidenten Karl Broich. Der Brief liegt der NOZ vor. "Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen", schreibt Stroppe. Die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung sei nicht mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vereinbar.

Die Entscheidung des Ministeriums fußt auf einem Rechtsgutachten von Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio im Auftrag des BfArM. "Angesichts der grundlegenden und weitreichenden, insbesondere verfassungsrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang kann und darf nach unserer Überzeugung durch eine Verwaltungsbehörde auf Bundesebene keine staatliche Entscheidung dahingehend getroffen werden, die Tötung eines Menschen durch Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb des konkreten Suizidmittels zuzulassen und diese damit aktiv zu unterstützen", sagt der Ex-Verfassungsrichter.

Zum Hintergrund: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017 können Schwerstkranke "in Extremfällen" eine Erlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen, um eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu beziehen. Gegen dieses Urteil äußerte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Di Fabio allerdings erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Er hob hervor, das Bundesgesundheitsministerium könne deshalb das BfArM auffordern, Anträge auf Erteilung von Erwerbserlaubnissen für eine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung abzuweisen.

Nach der Argumentation des Gesundsheits-Staatssekretärs Stroppe hat das Betäubungsmittelgesetz das Ziel, eine notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. Dazu gehöre aber nicht der Suizid: "Eine Selbsttötung kann keine Therapie sein." Den Erwerb von Betäubungsmitteln für Suizid zu erlauben, widerspräche zudem gesellschaftlichen Grundwerten wie auch mit den Entscheidungen des Deutschen Bundestages. Das Bundesgesundheitsministerium folge Empfehlungen des Ethikrats, "an dem (...) ethischen Grundgefüge festzuhalten und nicht der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende eine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen", argumentiert Stroppe. Er wies darauf hin, dass die Vorgänger-Regierung 2013 bis 2017 mit mehreren Gesetzesinitiativen Palliativ- und Hospiz-Versorgung gestärkt habe. Diese Hilfen seien deutlich "ausgebaut" worden.

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