NOZ: Prüfer finden in vielen niedersächsischen Schlachthöfen Mängel
Osnabrück (ots)
Prüfer finden in vielen niedersächsischen Schlachthöfen Mängel
Unangekündigte Kontrollen nach Skandalen - Probleme bei der Technik in 14 von 18 Betrieben
Osnabrück. Bei unangekündigten Überprüfungen in 18 niedersächsischen Schlachthöfen haben amtliche Kontrolleure in vielen Betrieben Mängel entdeckt. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover bestätigte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", dass es bei zehn Unternehmen Auffälligkeiten in Sachen Tierschutz und bei 14 Mängel bei Technik und Betäubung gegeben habe. Die Probleme reichten von fehlender Dokumentation und fehlender interner Kontrolle bis hin zu schwereren technischen Mängeln.
Einem Betrieb im Landkreis Osnabrück wurde kurzzeitig die Schlachtung untersagt. Hier entdeckten die Kontrolleure erhebliche Hygienemängel. Neben Verschmutzungen an Böden und Geräten sei auch Deckenfarbe abgeblättert. "Diese Hygienemängel waren so erheblich, dass die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gegeben war", teilte der Landkreis Osnabrück der "NOZ" mit. Mittlerweile wurde die Schlachtung wieder aufgenommen. In diesem und in anderen Betrieben gab es darüber hinaus laut Ministerium unterschiedlich schwere Mängel bei der Betäubung und der entsprechenden Technik. Kommt es bei der Betäubung zu Fehlern, können Tiere während des Schlachtprozesses wieder aufwachen.
Die Überprüfungen waren eine Reaktion auf mehrere Schlachthofskandale im vergangenen Jahr - ausgelöst durch heimlich gedrehte Videoaufnahmen von Tierrechtlern. Angesichts der jetzigen Ergebnisse sagte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) der "NOZ": "Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass es einen Neustart in den Schlachthöfen geben muss und dazu stehe ich auch." Als eine Maßnahme kündigte sie an, dass künftig verpflichtende turnusgemäße Kontrollen der Betäubungsgeräte durch Experten des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebenssicherheit (Laves) stattfinden sollen. Zudem werde sie sich auf Bundesländerebene für eine Videoüberwachung in Schlachthöfen einsetzen. Mögliche strafrechtliche Verstöße entdeckten die Kontrolleure laut Ministerium nicht.
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