Pro Asyl enttäuscht über Koalitionsbeschluss zu Flüchtlingen
Osnabrück (ots)
Pro Asyl enttäuscht über Koalitionsbeschluss zu Flüchtlingen
"Gnadenakt zur Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens"
Osnabrück. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hat enttäuscht auf den Beschluss des Koalitionsausschusses zur Aufnahme von etwa 1000 bis 1500 Kindern und Jugendlichen aus griechischen Flüchtlingslagern reagiert. Pro-Asyl Geschäftsführer Günter Burkhardt sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Dies ist angesichts der Dramatik ein Gnadenakt, der mehr der Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens dient. Er ist unangemessen zur Lösung der Krise."
Burkhard betonte: "Auch für Kinder mit Familienangehörigen, Frauen, Traumatisierte und Männer ist die Situation auf den griechischen Inseln menschenunwürdig. Es muss eine Lösung geben für alle dort Festsitzenden." In den völlig überfüllten Flüchtlingslagern und in umliegenden Camps auf den griechischen Inseln leben nach Angaben der Regierung in Athen mehr als 40.000 Menschen.
Am Sonntag hatte der Koalitionsausschuss von Union und SPD entschieden, Griechenland "bei der schwierigen humanitären Lage von etwa 1000 bis 1500 Kindern auf den griechischen Inseln" zu unterstützen. Es handele sich dabei um besonders kranke oder aber unbegleitete Kinder, die unter 14 Jahre alt seien. Deutschland stehe bereit, im Rahmen einer "Koalition der Willigen" auf europäischer Ebene "einen angemessenen Anteil zu übernehmen", hieß es.
Burkhard bezeichnete es außerdem als unerträglich, dass Abschiebungen in die Türkei vorangetrieben würden. Entgegen allen Behauptungen gebe es seit dem EU-Türkei-Deal auf den griechischen Inseln keine Asylverfahren, in denen die Fluchtgründe geprüft würden. Außerdem sei die Türkei kein sicherer Drittstaat im Sinne des Asylrechts. "Es gibt keine Sicherheit für aus der EU dorthin abgeschobene Asylsuchende", kritisierte Burkhardt. Deshalb dürfe es dorthin keine Abschiebungen geben.
Die Türkei verstößt nach Angaben von Pro Asyl außerdem regelmäßig gegen das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot. Unter Berufung auf einen Lagebericht des Auswärtigen Amtes kritisiert die Flüchtlingsorganisation, die türkische Regierung plane, bis zu drei Millionen syrische Flüchtlinge im Nordostsyrien anzusiedeln. Die Flüchtlinge werden demnach "unter Vertreibungsdruck gesetzt oder sogar zwangsweise abgeschoben". Das Non-Refoulement-Gebot besagt, dass keine Person in einen Staat zurückgewiesen werden darf, in dem ihr eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte droht. Gefährdete Personen sind demnach vor dem unmittelbaren Zugriff des Verfolgerstaates zu schützen.
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