Wissing: Grundrechte müssen für Geimpfte wieder gelten
Osnabrück (ots)
Wissing: Grundrechte müssen für Geimpfte wieder gelten
FDP-Generalsekretär wirft Bundeskanzlerin eine "merkwürdige Auffassung unseres Grundgesetzes" vor - Außengastronomie soll öffnen können
Osnabrück. Der Generalsekretär der FDP, Volker Wissing, hat scharfe Kritik an der erneuten Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geübt, dass es vorerst keine Lockerungen für Geimpfte geben soll. "In dem Moment, in dem ich geimpft bin und wirklich klar ist, dass ich danach nicht mehr infektiös bin, gibt es keinen Grund mehr, meine Freiheitsrechte einzuschränken. Die Kanzlerin sagt, dass die Grundrechte erst dann wieder für alle gelten, wenn jedem ein Impfangebot gemacht wurde. Das widerspricht aber dem Gedanken unseres Grundgesetzes", sagte Wissing der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Die Grundrechte seien "individuelle Rechte, die einem zustehen, egal, was mit einem anderen Menschen passiert. Sie stehen nicht unter dem Vorbehalt, ob mein Nachbar ein Impfangebot erhalten hat oder nicht. Ich halte das Ganze für eine merkwürdige Auffassung unseres Grundgesetzes und eine völlig deplatzierte Debatte", sagte Wissing im Interview mit der "NOZ".
Vor den Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie forderte der Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz eine Öffnungsperspektive für die Wirtschaft. "Ob Datum oder Stufenplan - die Ministerpräsidentenkonferenz muss ein Signal liefern", sagte Wissing. Er spricht sich dafür aus, die Außengastronomie zu öffnen. "Ich meine, dass sie mit Hygienekonzepten öffnen kann. Man muss es aber im Gleichklang mit den Ländern machen. Wir können nicht die Gastronomie in Rheinland-Pfalz öffnen und haben dann sieben benachbarte Länder, aus denen die Menschen nach Rheinland-Pfalz strömen, weil andernorts noch geschlossen ist. Das muss koordiniert passieren. Mein Vorschlag wäre, dass wir zum Datum X schrittweise die Gastronomie gemeinsam öffnen", schlägt der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister vor.
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