Westfalenpost: Alle Vorurteile bestätigt Von Harald Ries
Hagen (ots)
Kommt ein Mann zum Arzt. Ohne Beschwerden, aber mit einer Bitte. Ob der Herr Doktor nicht öfter das tolle Medikament der Firma Y verordnen könne? Er lasse mal ein paar Proben da. Und einen Scheck. Oder eine Einladung. Und es sind nicht nur Pharmavertreter, die sich etwas erhoffen, sondern auch Apotheker, Optiker, Physiotherapeuten, Kranken- oder Sanitätshäuser, die mit verbotenen Prämien und Provisionen locken. Natürlich wird ein gewissenhafter Mediziner seinen Patienten das verschreiben, was er für das Wirksamste hält und sie dorthin überweisen, wo er die beste Behandlung erwartet. Das verlangt die ärztliche Ethik. Die gilt für alle. Aber wenn ein schwarzes Schaf doch einmal Schmiergeld annimmt, gibt es solche und solche: Ein Krankenhausarzt kann wegen Bestechlichkeit verurteilt werden, ein Freiberufler mit eigener Praxis nicht.
Als der Bundesgerichtshof das im Juni deutlich machte, war die Empörung groß. Getan hat sich seitdem nichts. Dass die Koalition einen Antrag der SPD zur Verschärfung des Strafrechts ablehnte, entspricht dabei noch den üblichen Ritualen. Aber nun haben die Krankenkassen, an denen die Kosten der Korruption hängenbleiben, einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, und auch die CDU macht Druck. Nur Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hält sich zurück und lässt noch prüfen. Was eigentlich? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gerade in einem Leitfaden klargestellt, was erlaubt oder verboten ist. Allerdings ist kein Fall bekannt, in dem das Berufsrecht angewandt wurde. Die ärztliche Selbstorganisation kann oder will das Problem nicht lösen. Und die bei Ärzten beliebte FDP auch nicht? Nur mit einer schnellen und klaren Reaktion könnte Bahr den Vorwurf der Klientelpartei widerlegen. Andererseits: Wer will schon die letzten Freunde verlieren?
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