Westfalenpost: Der gläserne Arbeitnehmer
Hagen (ots)
Wenn einem Arbeitgeber zu Ohren kommt, dass ein Angestellter, der sich krank gemeldet hat, einen anderen Job ausübt, dem Nachbarn beim Hausbau hilft oder mit der neuen Freundin in die Karibik geflogen ist, darf er ihm einen Privatdetektiv auf den Hals hetzen, um Beweise zu sammeln. Das war so, und das bleibt so. Was der Arbeitgeber aber nicht darf: aus allgemeinem Kontrollwahn, ohne begründeten Verdacht, Mitarbeiter von freiberuflichen Ermittlern überwachen lassen. Dagegen gab es nur in wenigen Einzelfällen Verstöße, denn als Massenveranstaltung wäre eine solche Spionageaktion auch dem misstrauischsten Personalchef zu teuer geworden. Genau hier hat sich die Lage massiv verändert: Die digitale Technik ermöglicht eine Totalkontrolle, die fast nichts mehr kostet. Das betrifft nicht nur den jetzt verhandelten Keylogger, der jeden Tastendruck am Computer speichert, sondern auch Kameras und GPS-Tracker. Der gläserne Arbeitnehmer ist keine ferne Zukunftsvision mehr. Deshalb ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wichtig, aber nicht ausreichend. Ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, wie es die Gewerkschaften fordern, wird nötig. In einer Welt, in der alles offenliegt, möchten wir nicht arbeiten und leben. Wir haben Anspruch auf ein Mindestmaß an Vertrauen.
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