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NRZ: Keine Diskriminierung - ein Kommentar von PETER HAHNE
Essen (ots)
Eines vorab: Von einer massenhaften Armutseinwanderung aus anderen EU-Staaten kann in Deutschland nicht die Rede sein. Weniger als fünf Prozent der aktuellen Hartz-IV-Bezieher stammen aus anderen EU-Ländern. Insoweit ist es schändlich, den jüngsten Zuzug von Bulgaren und Rumänen zur pauschalen Stimmungsmache gegen Ausländer zu missbrauchen. Die Personen-Freizügigkeit ist ein hohes Gut für Europa. Sie spiegelt den Kern der europäischen Werte wider, und wer sie einschränken will, braucht dafür schon sehr gute Gründe, wie auch die Briten jüngst aus Berlin erfahren durften. Es war deshalb höchste Zeit, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) endlich mit der Frage beschäftigt, ob Deutschland zugewanderten EU-Ausländern pauschal Sozialleistungen verweigern darf.
Die Antwort der Richter: Ja. Zugezogene, die nie einen Job in Deutschland hatten, haben keinen Anspruch auf Hartz IV; aber, und das ist der eigentlich springende Punkt an dem Urteil, die Behörden müssen nach dem Willen der Richter weiterhin jeden Einzelfall prüfen. Oder zumindest eine handhabbare Verwaltungspraxis schaffen, die EU-Ausländer vor einer pauschalen Diskriminierung schützt.
Der EuGH hat damit geltendes europäisches Recht bestätigt. Und das ist vernünftig. Denn EU-Staaten müssen die Möglichkeit haben, offensichtlichen Sozialtourismus zu verhindern. Solange sie dabei mit Bedacht vorgehen, kann das der europäischen Idee der Freizügigkeit mehr helfen als schaden.
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