Neues Deutschland: zur Debatte um die AKW-Laufzeiten
Berlin (ots)
Nun liegt es vor, das erste Rechtsgutachten zur geplanten Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Dieses »Elfte Änderungsgesetz zum Atomgesetz« soll ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden, weil dort die Mehrheit fehlt. Immer wieder beschworen Koalitionspolitiker wie Kanzleramtsminister Pofalla, dass der Ausstieg aus dem Ausstieg allein Sache von Bundesregierung und Bundestag sei. Dabei hätte er es besser wissen müssen und können. So kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bereits im April zu dem Schluss, dass der Fortbetrieb der AKW auch von der Entscheidung des Bundesrates abhängt. Und wenn sogar der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier das Gesetzesvorhaben für zustimmungsbedürftig hält, sollte dies Union und FDP eigentlich zu denken geben. Doch Schwarz-Gelb stellt sich stur und riskiert lieber den Verfassungsbruch. Und so droht folgerichtig eine Normenkontrollklage in Karlsruhe. Derzeit sieht es nicht so aus, als würde das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Koalitionäre urteilen. In ihrem verbissenen Streben, den vier großen Stromkonzernen zu Laufzeitverlängerungen zu verhelfen, hat sich die Koalition hoffnungslos verrannt. Selbst das eigene Wahlvolk missbilligt den anrüchigen Atomdeal. Wenn man aber Lobbyinteressen über die der Wähler stellt, muss man sich nicht wundern, wenn man dafür demnächst die Quittung erhält.
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