Mit Medikamenten ans Steuer - Vorsicht bei Erkältung und Schmerzen
Berlin (ots)
Quälende Kopfschmerzen, labiler Kreislauf, Allergien, Erkältungen und grippale Infekte - es gibt viele Leiden, die den Alltag manchmal beschwerlich machen. Um Gesundheit und Verkehrstauglichkeit wiederherzustellen, werden leider oft die Signale des Körpers ignoriert. Die Auswirkungen der Erkrankung sind ebenso ernst zu nehmen, wie Nebenwirkungen eingenommener Medikamente. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, rät bei Schmerzen oder Erkältung zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr. Sind Schmerzen oder Erkältung besonders stark, empfiehlt der ACE, Auto und Fahrrad stehenzulassen. Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine Fahrtauglichkeit eigenverantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Viele Verkehrsteilnehmenden wissen oft nicht, dass sie nach Einnahme bestimmter Medikamente nicht mehr fahrtüchtig sind. Neben zahlreichen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zählen zu diesen einschränkenden und verkehrsrelevanten Medikamenten auch viele der frei verkäuflichen, wie Schmerzmittel, Schnupfenspray, Hustensaft, Appetitzügler und weitere. Bei einigen pflanzlichen Medikamenten kommt der beträchtliche Alkoholgehalt, der unter Umständen im zweistelligen Prozentbereich liegen kann, noch hinzu.
Ist ein Verkehrsteilnehmender in medikamentöser Behandlung, empfiehlt der ACE sich in der behandelnden Arztpraxis oder der Apotheke zu informieren, ob man unter der eingenommenen Medikation verkehrstüchtig ist. Wichtig auch: Dabei ehrlich über die Einnahme aller Medikamente, auch der rezeptfreien, Auskunft geben. Manchmal können durch die gleichzeitige Einnahme von unterschiedlichen Medikamenten Wechselwirkungen hervorgerufen werden. Ratsam ist es in jedem Fall, den Beipackzettel zu überprüfen. Dort werden Wirkstoffe und Warnhinweise aufgeführt.
Laut ACE gilt ein generelles Fahrverbot selbst wenn sich der Verkehrsteilnehmende fit fühlt:
- 24 Stunden nach einer Narkose, auch bei ambulanten Operationen. - nach Augenuntersuchungen, bei denen die Pupillen durch die Gabe von Tropfen erweitert wurden und so durch Lichteinfall das räumliche Sehen beeinträchtigt ist. - bei Neu- oder Umstellung einer chronischen Schmerzmedikation.
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