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INSIGHT Health zur Entwicklung bei den zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln
Jede sechste Verordnung ist zuzahlungsfrei - Potenzial noch nicht ausgeschöpft

Waldems-Esch (ots)

Anfang April waren 9.845 Präparate für die
Versicherten in der GKV zuzahlungsfrei. Diese Mittel repräsentieren 
16,4 Prozent aller Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen 
Krankenversicherung (GKV). Mithin müssen die Patienten aktuell bei 
jeder sechsten Verordnung nichts zuzahlen. Hintergrund hierfür ist 
die mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) 
Mitte letzten Jahres geschaffene Möglichkeit, Versicherte von der 
Zuzahlung zu den Arzneimittelkosten zu befreien, die sich besonders 
preisgünstige Medikamente verschreiben lassen. Ende letzten Jahres 
haben die Spitzenverbände der GKV Zuzahlungsbefreiungsgrenzen 
festgelegt, von denen insgesamt 19.622 Präparate in den 
unterschiedlichsten Handelsformen betroffen sind. Hiervon ist derzeit
die Hälfte tatsächlich zuzahlungsbefreit. Das 
GKV-Verordnungspotenzial aller Mittel, für die gegenwärtig eine 
Befreiungsgrenze festgelegt ist, liegt bei 29 Prozent.
Wie INSIGHT Health auf der Basis von Daten der 
Apothekenrechenzentren zu den zu Lasten der GKV verordneten 
Arzneimitteln ermittelt hat, ist das Verordnungsvolumen in diesem 
Marktsegment zwischen November letzten Jahres und Februar 2007 
gegenüber dem Jahreswechsel 2005/06 insgesamt nahezu unverändert 
(+ 1,4 Prozent). Deutliche Verschiebungen sind jedoch zugunsten der 
tatsächlich zuzahlungsbefreiten Präparate festzustellen. Sie legten 
im Betrachtungszeitraum um 16 Prozent zu, wohingegen die 
Verordnungsmenge der nichtbefreiten Präparate um 13 Prozent 
zurückging.
Bei den fünf umsatzstärksten Substanzen (Omeprazol, Metoprolol, 
Simvastatin, Ramipril und Enalapril) - auf sie entfallen ein Viertel 
aller Verordnungen in diesem Marktsegment - liegt der 
Verordnungsanteil der zuzahlungsbefreiten Präparate mit einer 
Ausnahme inzwischen sogar deutlich über 80 Prozent. Bei Omeprazol und
Simvastatin werden fast ausschließlich zuzahlungsbefreite Produkte 
verordnet (99,4 Prozent bzw. 98,5 Prozent). Betrachtet man bei diesen
fünf Substanzen die jeweils umsatzstärkste Packungsgröße, so kostete 
diese Packung trotz Mehrwertsteuererhöhung im Februar verglichen  mit
dem Februar 2006 im Durchschnitt gut ein Viertel weniger als noch vor
Jahresfrist. Bei Enalapril betrug die Preissenkung im Durchschnitt 
sogar fast 40 Prozent.
Welche Bedeutung die Präparate, bei denen eine 
Zuzahlungsbefreiungsgrenze festgelegt ist, für die Versorgung der 
Patienten haben, zeigt ein Blick in die verschiedenen 
Indikationsgebiete. So könnten 58 Prozent aller Verordnungen im 
Zusammenhang mit Herz- / Kreislauferkrankungen zuzahlungsbefreit 
sein. Bei Erkrankungen der inneren Organe (z.B. 
Magen-Darmerkrankungen oder Diabetes) sind es 42 Prozent und bei 
Erkrankungen des zentralen Nervensystems immerhin noch mehr als jede 
vierte Verordnung.
Vor diesem Hintergrund wird es interessant sein zu beobachten, wie
sich das Verordnungsgeschehen weiter entwickelt. Die alle zwei Wochen
vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen aktualisierten Listen der
zuzahlungsbefreiten Präparate werden hierzu von INSIGHT Health in 
sämtliche Datenbestände eingepflegt und können über die bewährten 
Analysetools des Unternehmens zeitnah nach den unterschiedlichsten 
Kriterien untersucht werden.
INSIGHT Health GmbH & Co. KG ist ein führender 
Informationsdienstleister im Gesundheitsmarkt mit weiteren 
Aktivitäten innerhalb Europas. Der Erfolg von INSIGHT Health liegt in
der Bereitstellung von individuellen Lösungen und Dienstleistungen 
für die pharmazeutische Industrie. Weitere Informationen über INSIGHT
Health finden Sie unter www.insight-health.de
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Jürgen Rost, INSIGHT Health, 
Tel: 06126-955-69 
Fax: 06126-955-20,  
JRost@insight-health.de.

Original-Content von: Insight Health, übermittelt durch news aktuell

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