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Bucerius Law School

Veranstaltungshinweis: Rechtswidrige Polizeigewalt und ihre Aufarbeitung

Podiumsdiskussion

Am

Mittwoch, 20. Februar 2019

von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

im Heinz Nixdorf-Hörsaal

der Bucerius Law School,

Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg

diskutieren

- Professor Dr. Tobias Singelnstein, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an
  der Ruhr Universität Bochum, stellv. Vorsitzender des European Center for 
  Constitutional and Human Rights (ECCHR) 
- Laila Abdul-Rahman, M.A., wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für 
  Kriminologie an der Ruhr Universität Bochum 
- Antonio Mamerow, Student Bucerius Law School, Jahrgang 2015 (Moderation) 

zum Thema "Rechtswidrige Polizeigewalt und ihre Aufarbeitung".

Als Ausführungsorgan des staatlichen Gewaltmonopols darf die Polizei Gewalt anwenden. Doch was passiert, wenn sie ihre Befugnisse überschreitet? Strafrechtliche Konsequenzen haben die Beamtinnen und Beamten in aller Regel nicht zu befürchten. Von den eingeleiteten Verfahren wegen Körperverletzung im Amt münden nur etwa 2 Prozent in einem Strafbefehlsantrag oder einer Anklage (zum Vergleich: Bei sonstigen Straftaten liegt die Anklagequote bei 20 Prozent). Doch woran liegt das? Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) beweise das nur eins: dass die Staatsanwaltschaften schnell erkennen, wie unberechtigt die Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten meist sind. Andere sprechen von einer massenhaften rechtswidrigen Privilegierung von Amtsträgerinnen und Amtsträger. Doch das Themenfeld der rechtswidrigen Gewaltanwendung durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist empirisch kaum erforscht.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein und Laila Abdul Rahman untersuchen in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt erstmalig systematisch rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus der Perspektive der Opfer und im Kontext des polizeilichen Bearbeitungsprozesses. Sie gehen hierbei insbesondere folgenden Fragen nach: Welche Personengruppen werden Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt? Handelt es sich dabei lediglich um Einzelfälle? Wie viele Fälle werden nie zur Anzeige gebracht - und bleiben damit im Dunkelfeld?

Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei. Anmeldungen unter http://buceri.us/gewalt

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Weber

Bucerius Law School
Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH
Klaus Weber
Hochschulkommunikation
Leiter / Pressesprecher
Jungiusstr. 6
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 127 
klaus.weber@law-school.de
 http://www.law-school.de/

Geschäftsführung: Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe (Stv.)
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Professor Dr. Michael Göring
Amtsgericht Hamburg, HRB 75325

Die Bucerius Law School - die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in
Deutschland - ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.