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Grenzwerte für Feuerstätten: Aktueller Überblick zu den geplanten Regelungen - jetzt online beim HKI

Frankfurt am Main (ots)

Die aktuelle Berichterstattung in den
Medien hat für einigen Wirbel gesorgt. Viele Verbraucher sind 
verunsichert. Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen 
wissen derzeit nicht, was genau auf sie zukommt - und ob ihre 
Feuerstätte von den neuen Regeln zum Emissionsschutz betroffen ist. 
Aus diesem Grunde hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und 
Küchentechnik e.V. ein Merkblatt entworfen, das auf seiner Homepage 
unter der Internet-Adresse www.hki-online.de ab sofort als Download 
zur Verfügung steht.
Saubere Lösung für Altgeräte, die 40 Jahre oder älter sind
In dem aktuell vorliegenden Entwurf der "Ersten Verordnung zur 
Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" - kurz 1. BImSchV - 
plant der Gesetzgeber erstmals auch die Emissionen von 
Kleinstfeuerungsanlagen zu regeln. Die ersten Geräte, die von den 
geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. 
Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen oder in Verkehr gebracht 
wurden und damit im Jahre 2015 bereits 40 Jahre oder älter sind. Drei
weitere Stufen für unterschiedliche Jahre der Typenprüfung folgen in 
Abständen bis Anfang 2025.
Bestandsschutz für Neugeräte, die heute schon die Grenzwerte 
erfüllen
Selbstverständlich wird die neue Verordnung auch für Neugeräte 
gelten. Vorgesehen sind zwei Stufen für die einzuhaltenden 
Emissionsgrenzwerte, wobei die erste Stufe mit dem In-Kraft-Treten 
der neuen 1. BImSchV verknüpft ist. Die zweite Stufe folgt im Jahre 
2015 mit niedrigeren Grenzwerten. Dabei soll gelten: Geräte, die die 
Anforderungen der ersten Stufe bereits erfüllen, genießen 
Bestandsschutz und dürfen auch nach 2015 weiter betrieben werden!
Moderate Übergangsfristen: Keine zusätzlichen Kosten für 
Kaminofenbesitzer
Die moderaten Übergangsfristen erlauben es den Besitzern moderner 
Feuerstätten, sich rechtzeitig auf die durchzuführenden Maßnahmen 
vorzubereiten. Der wichtigste Punkt: Die Einhaltung der 
Emissionsgrenzwerte muss nachgewiesen werden - auch bei Altgeräten. 
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine Vor-Ort-Messung durch den
Schornsteinfeger. Vielmehr sind hier auch Feinstaubmessungen, 
beispielsweise im Rahmen einer Typenprüfung, als Nachweis 
ausreichend.
Aktuelle Auskunft zu Feuerstätten: HKI-Online-Datenbank startet 
Anfang 2008
Besitzer von Feuerstätten, so der Tipp des HKI, sollten zunächst 
abwarten, da die neue 1. BImSchV erst noch von Bundestag und 
Bundesrat verabschiedet werden muss. Dementsprechend stehen auch die 
zu erwartenden Regelungen noch nicht endgültig fest.
Sollte ein Gerät die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, besteht 
die Möglichkeit zur Nachrüstung mit Vorrichtungen zur 
Emissionsminderung (Filter) oder der Austausch des alten 
emissionsträchtigen Gerätes durch eine neue Feuerstätte mit 
geringeren Emissionen und einem höherem Wirkungsgrad - das hilft dann
nicht nur der Umwelt, sondern schont langfristig auch den eigenen 
Geldbeutel.
Wer aktuell die Anschaffung einer neuen Feuerstätte plant, sollte 
beim Kauf nach den Emissionswerten des Gerätes fragen und auf 
eventuelle Zertifikate (z.B. DIN-Plus Zeichen, Erfüllung kommunaler 
Anforderungen oder so genannte österreichische 15A-Verordnung) 
achten.
Ab Januar 2008 bietet der HKI zudem eine neue Online-Datenbank an,
auf der sich Verbraucher, Schornsteinfeger und Behörden über die 
geprüften Messergebnisse einzelner Geräte informieren und die sich 
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten gezielt abfragen 
können.

Pressekontakt:

HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Stresemannallee 19
D-60596 Frankfurt a. M.
Tel.: +49-69-25 62 68-0
Fax: +49-69-23 59 64
E-Mail: info@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de

Original-Content von: HKI, übermittelt durch news aktuell

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