Heidenspaß an Karfreitag
Nach der Aufhebung des Tanzverbots durch das Bundesverfassungsgericht planen Humanisten in München eine "zünftige Karfreitags-Sause"
München/Oberwesel (ots)
Vor wenigen Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der "Heidenspaß-Party 2007" und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass an Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf - unter der Bedingung, dass der Tanz Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Dies lassen sich die Veranstalter des "Heidenspaßes", der bfg München und die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), nicht zweimal sagen und laden zu einer "zünftigen Karfreitags-Sause" ins Münchener Oberangertheater ein.
Die Veranstaltung am 14.04.2017 beginnt um 15.00 Uhr cineastisch mit der Vorführung des Films "Wer früher stirbt, ist länger tot". Im Anschluss wird das traditionelle "Karfreitags-Schokoladenbuffet" des bfg München eröffnet, gefolgt von der Verleihung des Kunstpreises "Der freche Mario". Um 19.00 Uhr startet das Abendprogramm mit Comiclesungen von Ralf König und Piero Masztalerz. Nach einem "Karfreitags-Tango" lädt das "Karfreitags-Schmankerl-Buffet" zum fröhlichen Schmausen ein. Anschließend wird der Philosoph Michael Schmidt-Salomon das "Wort zum Karfreitag" sprechen und den "humanistischen Tanzsegen" erteilen. Unter dem Motto "Tanz' den Karfreitag!" kann und soll dann das Tanzbein geschwungen werden - aus strikt weltanschaulichen Gründen, versteht sich.
Für Assunta Tammelleo, die nach dem Verbot der Heidenspaß-Party 2007 für den bfg München geklagt hatte, soll mit der Veranstaltung nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefeiert werden: "Endlich wurde eine gesetzliche Regelung aufgehoben, die religionsfreie Menschen völlig unnötigerweise in ihren Freiheiten einschränkt." Auch gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon betont das "ernsthafte Anliegen des Heidenspaßes": "Wir werden an Karfreitag nicht nur aus reinem Vergnügen tanzen, sondern im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts! Das klingt witzig, hat aber einen ernsten Hintergrund, denn es geht uns dabei auch um eine Stärkung des Gebots der weltanschaulichen Neutralität des Staates, das durch Rechtspopulisten zunehmend unter Druck gerät."
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