ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Süßes statt Saures: Rechtstipps zu Halloween
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München/Oberwesel (ots) - Vor wenigen Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der "Heidenspaß-Party 2007" und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass an Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf - unter der ...