Aachener Nachrichten: Kommentar: Richtungsweisend
Das BVG-Urteil zu Garzweiler hat viele Facetten
Von Christian Rein
Aachen (ots)
s gibt kein vom Grundgesetz geschütztes Recht auf Heimat. Wer Stephan Pütz gestern nach dem Urteil zum Braunkohletagebau Garzweiler ins Gesicht geschaut hat, der konnte sehen, wie hart ihn diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichts getroffen hat, mit der seine Klage zurückgewiesen wurde. Der Gang nach Karlsruhe war für ihn die letzte Hoffnung, doch noch in seinem Zuhause in Erkelenz-Immerath bleiben zu dürfen. 13 Jahre hat er dafür gekämpft. Es mag so manchen im Tagebaugebiet gegeben haben, der ihm kräftig die Daumen gedrückt hat - vergebens. Pütz hat verloren. Man muss den Hut ziehen vor diesem Mann. Er hat mit seinem Engagement gezeigt, dass es bei der Braunkohle nicht nur um Versorgungssicherheit, Energiewende oder politische Konstellationen (und Macht) geht, sondern am Ende um Menschen, die ihr Hab und Gut geben müssen, ein Stück ihrer Geschichte, einen Teil ihrer Identität. Er hat gezeigt, dass dieser Verlust schmerzlich ist und - Entschädigung hin oder her - nicht so einfach wiedergutzumachen ist. Auch die Obstwiese des BUND ist perdu: Sie ist dem Tagebau längst zum Opfer gefallen. Das Gericht hat hier zwar der Klage gegen die Enteignung stattgegeben, und doch wertet BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen das nur als Teilerfolg, weil der Tagebau selbst nicht gestoppt wird. Für Garzweiler II dürfte aber auch der Richterspruch zu den Enteignungen kaum noch Auswirkungen haben, zumal das Verfassungsgericht den Rahmenbetriebsplan gebilligt hat. Richtungsweisend ist das Urteil allerdings für andere Tagebau-Vorhaben, die etwa in Ostdeutschland noch geplant werden. Oder für die Erdgasgewinnung - auch wenn sich niemand wünschen kann, dass die umstrittene Fracking-Technik in Deutschland tatsächlich zum Einsatz kommt. Nun ist der Bund gefordert. Er muss das Bergrecht überarbeiten. Darüber hinaus müssen angemessene Rechtsschutzmöglichkeiten geschaffen werden. Dass die Rechte von Betroffenen im Fall von Enteignungen gestärkt werden, war letztlich das Einzige, das man vom Urteil des Verfassungsgerichts erwarten konnte. Ein kompletter Stopp des Tagebaus war nicht realistisch. Rückenwind für RWE und den SPD-Teil der Landesregierung, der auf Braunkohle setzt, ist das Verdikt trotzdem nicht. Denn natürlich muss die Politik bei jedem Umsiedlungsabschnitt neu bewerten, ob der weitere Abbau von Braunkohle tatsächlich noch erforderlich ist. Die Rahmenplanung für Garzweiler II wurde Ende der 80er Jahre erstellt und Anfang der 90er Jahre modifiziert. Die Grundannahmen für den Tagebau - die Eckdaten der Energieversorgung - haben sich inzwischen längst verändert. Es gab den Atomausstieg und die Energiewende; der Ausbau von Wind- und Solarenergie läuft viel besser als erhofft. All dem muss Rechnung getragen werden. Die Braunkohle ist ein Auslaufmodell. Der Tagebau Garzweiler ist ein Synonym dafür. Es gibt fast keine Gründe mehr, das große Loch zu Ende zu baggern.
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