BAC Life Trust Fonds: Antrag auf Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens ("Chapter 11") nicht stattgegeben
Stuttgart (ots)
Nach aktueller Information von Berlin Atlantic Capital (BAC) hat das US-Bezirksgericht in Wilminton/Delaware dem Antrag des Life Trust Asset Pools (LTAP) zur Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens ("Chapter 11") nicht stattgegeben. Aufgrund des Marktwertes des Lebensversicherungsportfolios habe das Gericht - so die Mitteilung von BAC - keinen ausreichenden Schutz für den Hauptgläubiger Wells Fargo gesehen. BAC teilt weiter mit, dass kurzfristig Einspruchsmöglichkeiten gegen die Entscheidung und weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Wells Fargo geprüft würden. Mit dem "Chapter 11"-Verfahren wollte der LTAP die Verwertung der US-Lebensversicherungspolicen verhindern. Über die Hintergründe und den Sachverhalt hatte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bereits mit Pressemeldung vom 18.02.2011 berichtet.
Aufgrund des nicht stattgegebenen Gläubigerschutzverfahrens steht nunmehr zu befürchten, dass Wells Fargo das US-Lebensversicherungs-Portfolio verwertet mit der Folge, dass die Anleger der verschiedenen BAC Life Trust Fonds im schlechtesten Fall mit dem Totalverlust rechnen müssen.
Für betroffene Investoren verbleibt aber beispielsweise bei fehlerhafter Anlageberatung oder -vermittlung die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hrp empfiehlt den Anlegern eine dahingehende fachanwaltliche Prüfung.
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