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MS "Blanche": Anlegern droht Totalverlust - Hahn Rechtsanwälte sehen Chancen auf Schadensersatz

Hamburg (ots)

"Die Krise des Schiffsfonds wird immer dramatischer", so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Reihenweise würden die involvierten Banken die Geduld verlieren und den in wirtschaftliche Schieflage befindlichen Schiffsfonds den Geldhahn zudrehen. Jüngstes Beispiel: Bei der MS "Blanche" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sollen die 500 Kommanditisten und Treugeber 5,25 Millionen USD nachschießen. Das hat die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 23. Februar 2012 in Hamburg beschlossen.

Obwohl der Chartervertrag mit Hamburg Süd, wie prognostiziert, bis Ende 2011 Chartererlöse von 20.000 USD pro Tag erbrachte, waren Verluste von 6,3 Millionen USD entstanden. Dies hing damit zusammen, dass der Fremdwährungskredit in Japanischen Yen nicht abgesichert worden war und jetzt noch mit 18 Millionen USD zu Buche schlägt. Zudem konnte ein neuer Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG ab dem 10. Dezember 2011 nur zu 8.350 USD pro Tag abgeschlossen werden. Die aktuellen Chartererlöse reichen nicht einmal für die komplette Abdeckung von Zins und Tilgung. Auch die höhere Charterrate von 12.700 USD pro Tag., die ab dem 10. Dezember 2012 vereinbart wurde, ist noch nicht kostendeckend. Der Break-even wird erst bei einer Rate von 18.500 USD pro Tag erreicht. Eine entsprechende unverbindliche Option sieht der Chartervertrag erst ab dem 10. Dezember 2013 vor. Da das Schiff zurzeit weniger als das noch bestehende Restdarlehen der DSV-Bank wert ist, besteht die Bank aufgrund einer loan to value-Klausel auf einem Nachschuss. Das - verabschiedete - Sanierungskonzept sieht für das von den Altgesellschaftern aufzubringende Neukapital von 5,25 Mio. USD einen Gewinn vorab von anfänglichen 10 Prozent und eine höhere Partizipation am späteren Veräußerungserlös des Schiffes vor. Die Schwesterschiffe der PCE Capital AG befinden sich in einer ähnlichen Schieflage. Bei der MS "Vilano" und der MS "Pasado" stehen auf den demnächst stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlungen die Abstimmungen über ähnliche Sanierungskonzepte an.

Anwalt Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) beurteilt die Chancen für die Umsetzung des Sanierungskonzeptes eher skeptisch. Nach dem Konzept sollen die Fremdwährungskredite in USD und Japanischen Yen weiterhin nicht durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert werden. Außerdem werden darin zukünftige Preissteigerungen von drei Prozent pro Jahr unterstellt. Angesichts prognostizierter höhere Preissteigerungen in den nächsten Jahren ist eine solche Annahme nach Auffassung von Hahn wohl zu optimistisch. Betroffene Anleger sollten nach Hahn genau prüfen, inwieweit sich der Nachschuss von Neukapital für sie rechnet. "Wer die Schiffsbeteiligung auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat," so Hahn weiter "kann bei Falschberatung Schadensatz verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und mangelnder Plausibilitätskontrolle in Betracht. Ferner könnte die PCE Treuhand GmbH bei eindeutigen Prospektfehlern haften. "Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin", macht Hahn geschädigten Anlegern Mut, "sind - ebenso wie Ansprüche gegen die Bank oder Sparkasse - noch nicht verjährt."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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