SEB ImmoInvest öffnet am 7. Mai 2012 für einen Tag - Fachanwalt Hahn: "Anleger werden Verluste erleiden"
Hamburg (ots)
Der seit zwei Jahren geschlossene offene Immobilienfonds "SEB ImmoInvest" lässt die investierten Anleger über das weitere Schicksal des Fonds abstimmen. Die SEB Asset Management teilte am 25. April 2012 mit, dass der Fonds am 7. Mai 2012 für einen Tag geöffnet werde. Nur dann, wenn mit der derzeitigen Liquiditätsquote von 30 Prozent alle Rückgabewünsche bedient werden können, werde der Fonds fortbestehen. Anderenfalls müsse der Fonds abgewickelt werden. Anleger können bis zu diesem Tag eine Verkaufsorder für Ihre Anteile abgeben, müssen aber einen Abschlag von 5 Prozent in Kauf nehmen. "Die Chance zur Weiterentwicklung des Fonds besteht somit einzig und allein in Ihrer Entscheidung, von der Möglichkeit, Ihre Anteile zu verkaufen, keinen Gebrauch zu machen", appellierte die Kapitalanlagegesellschaft an die Anleger. "Die Geschäftsführung der SEB Asset Management will mit diesem taktischen Schachzug den Anlegern die alleinige Verantwortung für ein mögliches Scheitern aufbürden", kritisiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.
Beim SEB ImmoInvest sind rund 350.000 Kapitalanleger investiert. Davon sollen laut Fondsmanagement 92 Prozent Kleinanleger sein. Dachfonds und institutionelle Anleger halten jeweils vier Prozent. Durch aktuelle Immobilienverkäufe im Wert von rund einer Milliarde Euro verfügt der Fonds jetzt über eine Liquidität von etwa 30 Prozent des Fondsvermögens. Falls alle Rückgabewünsche bedient werden können, sollen die Anleger zukünftig bis auf weiteres nur einmal jährlich ihre Anteile zurückgeben können. Nach Auffassung von Peter Hahn werden Anleger in jedem Fall Verluste erleiden.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten zahlreiche Anleger des SEB ImmoInvest und haben erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt/M. bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten. Anleger beim SEB ImmoInvest haben laut Hahn aktuell drei Handlungsalternativen: "Sie können versuchen, ihre Fondsanteile am 7. Mai 2012 zurückzugeben. Doch die Chancen stehen dafür schlecht, weil die Liquidität des Fonds nach unserer Einschätzung nicht ausreichen wird. Zweitens können sie ihre Anteile weiter halten oder am Zweitmarkt mit einem Abschlag von zurzeit 30 Prozent verkaufen. Drittens können betroffene Anleger Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen lassen. Grundlage dafür sind eine mögliche Falschberatung und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Doch Eile ist geboten", warnt Hahn. "Denn Schadensersatzansprüche verjähren für Anleger, die ihre Anteile vor dem 4. September 2009 erworben haben, bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren nach Erwerb. Anders sieht es bei vorsätzlicher Pflichtverletzung aus. Ein Beispiel: Verheimlicht die beratende Bank Rückvergütungen, verjähren", so Hahn abschließend, "die Ansprüche erst zum 1. Januar 2013".
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell