IVG EuroSelect 14: Hahn Rechtsanwälte erstreiten gegen Commerzbank positives Urteil beim Landgericht Hamburg
Hamburg (ots)
Das Landgericht Hamburg hat die Commerzbank AG am 11. Mai 2015 (Az. 318 O 183/14) zu Schadenersatz in Höhe von 17.712,56 EUR verurteilt. Eine Mitarbeiterin der Bank hatte im Oktober 2007 einem Hamburger Anleger eine Beteiligung von 12.500 GBP zuzüglich fünf Prozent Agio an dem geschlossen Immobilienfonds "IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG" zur Zeichnung empfohlen. Dabei hatte die Bankangestellte allerdings versäumt, über die Rückvergütungen aufzuklären, die der Bank für die Vermittlung der Beteiligung zufließen. Der zuständige Einzelrichter gelangte zu der Überzeugung, dass der Anleger bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Fondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte. Geklagt hatte aus abgetretenem Recht die Ehefrau des Anlegers. Sie wurde von Hahn Rechtsanwälte vertreten.
Die wirtschaftliche Entwicklung beim IVG EuroSelect 14 war nicht im Sinne der Anleger. Denn die finanzierenden Banken haben ihre vertraglichen Ansprüche aufgrund der Verletzung der Loan-to-Value Klausel geltend gemacht und die Rückzahlung sämtlicher Darlehen gefordert. Das Objekt "The Gherkin" wurde unter Zwangsverwaltung gestellt. Der Verkehrswert der Immobilie sank von ursprünglich 600 Mio. GPB auf jetzt 479 Mio. GBP. Erschwerend kam hinzu, dass der Schweizer Franken gegenüber dem Britischen Pfund immer mehr an Wert gewann. Dies führte letztlich dazu, dass seit Februar 2009 die Loan-to-Value Klausel anhaltend verletzt war. Die Anleger hatten lediglich Ausschüttungen in Höhe von 8,25 % bezogen auf ihre Nominaleinlage erhalten. Jetzt soll die Immobilie verkauft werden.
"Die betroffenen 9.000 Anleger können keine Rückflüsse mehr erwarten, weil der Verkaufserlös nicht ausreichen wird, sämtliche Verbindlichkeiten abzulösen", sagt der Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. Deswegen empfiehlt der Kapitalmarktexperte, dass geschädigte Anleger, die den Verlust ihrer Einlage beim IVG EuroSelect 14 nicht hinnehmen wollen, fachanwaltlicher Vertretung suchen sollten. Die Chancen auf Schadensersatz stünden gut, sagt Hahn. Das zeige das aktuelle Urteil gegen die Commerzbank.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.
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