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Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

HAHN Rechtsanwälte: "Auch die Widerrufsbelehrungen der DSL Bank sind oft fehlerhaft und damit noch widerruflich"

Hamburg (ots)

Alle von HAHN Rechtsanwälte überprüften Darlehensverträge der DSL Bank - einer Tochter der Deutsche Postbank AG - wiesen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf und sind damit noch widerrufbar. Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb haben jetzt zahlreiche Kunden der DSL Bank mit HAHN Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen und wollen ihre Darlehensverträge widerrufen. Und das aus gutem Grund. Denn in zahlreichen Verträgen der DSL Bank heißt es in der Widerrufsbelehrung: "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."

"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine solche Belehrung unzureichend, da sie den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Frist belehrt", sagt Anwalt Hahn. Denn die Verwendung des Wortes "frühestens" ermögliche es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Er vermag lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist "jetzt oder später" beginne. Das heißt: Der Beginn des Fristablaufs hänge gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen ab. Der Verbraucher werde jedoch im Unklaren gelassen, welche weiteren Umstände das sein sollen. Auch auf den Wortlaut der BGB-Info-Verordnung, der Gesetzesfiktion zukommt, könne sich die DSL Bank nicht berufen, weil ihre Widerrufsbelehrung dem Muster nicht wortgleich entspricht. Zahlreiche Instanzgerichte haben eine entsprechende Formulierung in Widerrufsbelehrungen als irreführend und damit unwirksam angesehen.

"Entspricht die Widerrufsbelehrung inhaltlich und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben oder wurde sie unterlassen, steht dem Verbraucher noch immer Widerrufsrecht zu," so Anwalt Hahn. Und das gelte für alle Darlehensverträge, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossen worden sind. Ein erfolgreicher Widerruf rechnet sich laut Hahn. So bringt eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages einen erheblichen Zinsvorteil und lässt die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Der Verbraucher könne dann einen neuen Darlehensvertrag abschließen und von den aktuellen niedrigen Zinsen profitieren.

Wie der Widerruf eines Darlehensvertrages erfolgreich durchgesetzt werden kann, darüber informiert HAHN Rechtsanwälte auf einer kostenfreien Veranstaltungsreihe in verschiedenen Orten Norddeutschlands. Außerdem bietet HAHN Rechtsanwälte zurzeit allen betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung eines Immobiliendarlehensvertrages auf Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung an. Generell sind in Einzelfällen mit den darlehensfinanzierenden Banken auch außergerichtliche Vergleiche möglich. Eine besondere Eigenart der DSL Bank ist es laut Hahn, dass diese mehrfach auf Widerrufserklärungen von Verbrauchern nicht reagiert hat. Deswegen hat sich HAHN Rechtsanwälte über dieses unseriöse Geschäftsgebaren beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen beschwert.

Zum Kanzleiprofil:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.

Pressekontakt:

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572 361
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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