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Korrektur: "Kraftfahrt-Bundesamt hat geprüft: Auch neuere Fiat Ducato-Fahrzeuge und Wohnmobile enthalten illegale Abschalteinrichtungen", 28.03.2024, 15:56 Uhr

Bremen (ots)

Im Hinblick auf die vorgenannte Pressemitteilung ist richtigzustellen, dass das Fahrzeug Fiat Ducato 2,3 Mulitjet 150 EU6W (Typ 250, Fahrzeugklasse M1, 2,3 l Hubraum mit SCR-Katalysator) nicht nach dem WLTP-Verfahren, sondern im NEFZ genehmigt wurde. Es handelt sich um ein Fahrzeug nach der Euro-Norm 6b.

Der Beitrag vom 28.03.2024 nahm Bezug auf eine Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 21.03.2024. Aus dieser Mitteilung des KBA geht hervor, dass auch neuere Fiat Ducato-Fahrzeuge auf Euro 6-Basis, bei denen zur Abgasnachbehandlung ein SCR-Katalysator zum Einsatz kommt, nach Einschätzung der deutschen Behörde illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Auf erneute Anfrage beim KBA wurde nunmehr präzisiert, dass besagtes Fahrzeug nach dem NEFZ zugelassen wurde und nicht nach dem WLTP-Verfahren.

Die Pressemeldung wird daher wie folgt korrigiert:

Kraftfahrt-Bundesamt hat geprüft: Auch neuere Fiat Ducato-Fahrzeuge und Wohnmobile enthalten illegale Abschalteinrichtungen

Für den Hersteller FCA Italy S.p.A. bzw. aktuell Stellantis Europe S.p.A. steht neuer Ärger ins Haus. Dabei scheint man dort aus der Historie und der Aufarbeitung des Dieselabgasskandals in Deutschland wenig hinzugelernt zu haben. Es stehen daher möglicherweise für Halter von Fiat-Ducato-Fahrzeugen und Wohnmobilen weitere Maßnahmen an. Hierauf deutet eine aktuelle Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 21.03.2024 hin. In dieser Stellungnahme hat das Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt, dass mehrere Fiat Ducato-Fahrzeugtypen eine unzulässige Emissionsstrategie nach der Verordnung (EG) 715/2007 aufweisen. Das KBA hat FCA Italy S.p.A. deshalb nach eigenem Bekunden bereits wegen der Nichtkonformität angehört und zugleich zu Abhilfemaßnahmen aufgefordert. Betroffen sind insbesondere auch Wohnmobile auf Fiat Ducato-Basis.

Die Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben unter anderem ergeben, dass selbst Euro 6-Fahrzeuge unzulässige Emissionsstrategien aufweisen. Geprüft wurde ein Fiat Ducato 2,3 l Multijet 150, Euro 6 (Typ 250, Fahrzeugklasse N1) mit NOx-Speicherkatalysator (NSC) und ein Fiat Ducato 2,3 Multijet 150 Euro 6W (Typ 250, Fahrzeugklasse M1, 2,3 l Hubraum mit SCR-Katalysator). Bei beiden Fahrzeugtypen - so die Erkenntnisse des KBA - werden die AGR-Raten über ein sogenanntes Kraftstoffintegral reduziert. Für den 2,3 l Multijet 150, Euro 6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSC) soll die genehmigende Behörde sowie FCA Italy bzw. Stellantis Europe bereits gegenüber dem KBA bestätigt haben, dass eine AGR-Korrektur über ein Kraftstoffintegral erfolgt. Für das Euro 6-Fahrzeug mit SCR-Katalysator wurde zusätzlich ein Timer zur Reduzierung der AGR als auch der Wirksamkeit des SCR-Systems festgestellt.

"Es ist skandalös, dass offenbar auch die neueren Fiat Ducato-Fahrzeuge und Wohnmobile auf Euro 6-Basis, die eine Abgasnachbehandlung mit einem SCR-Katalysator enthalten, immer noch illegale Abschalteinrichtungen enthalten", so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. Angeblich soll Stellantis Europe S.p.A. bei den Euro-6-Fahrzeugen bereits Maßnahmen ergriffen haben. Die Fahrzeugbesitzer sollten daher darauf achten, ob in der Werkstatt zum Beispiel ein Software-Update angeboten bzw. durchgeführt wird. Es ist jedenfalls mehr als zweifelhaft, ob sich die Fahrzeuge durch ein bloßes Software-Update in einen vorschriftsgemäßen Zustand versetzen lassen bzw. dies nicht entsprechende Folgeschäden nach sich zieht.

Wir raten dazu, vor dem Aufspielen von Software-Updates unsere kostenfreie Erstberatung zu nutzen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
https://hahn-rechtsanwaelte.de/

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