Institut für Plastination e. K.
Versextes 3D-Hologramm!
Spektakuläre Premiere in Bremer KÖRPERWELTEN
Bremen (ots)
Gunther von Hagens überrascht erneut: Nachdem die Stadt Bremen der Gubener Plastinate GmbH die Präsentation von Ganzkörper-Sexplastinaten im Postamt 5 untersagte, schien es so, als müssten die Besucher der KÖRPERWELTEN Ausstellung gänzlich darauf verzichten. Auf Grundlage eines vor dem Verwaltungsgericht Bremen geschlossenen Vergleichs lässt der Anatom ab dem 23. April dank ausgereifter 3D-Technologie den "Schwebenden Akt" als täuschend echtes Hologramm inmitten eines abgedunkelten Ausstellungsraums schweben. Der Zugang ist mit einer Altersbeschränkung versehen und nur Personen ab 16 Jahren erlaubt.
Gunther von Hagens erklärt: "Das Hologramm ersetzt das verbotene Sex-Plastinat nicht nur. So wie es jetzt präsentiert wird, erzeugt die virtuelle Darstellung sogar mehr Echtheitsgefühl als dies das reale Plastinat zu vermitteln in der Lage gewesen wäre. Dies liegt sowohl am mystisch abgedunkelten Raum, der den Eindruck verstärkt, dass das Plastinat schwebt, als auch an der Tatsache, dass das Hologramm beständig um sich selbst rotiert und schließlich an der Qualität des Hologramms selbst, dessen Betrachtung keine 3D-Brille erfordert."
Solche 3D-bildliche Darstellungen dürfen im Gegensatz zum Original nicht zensiert werden. Dies macht sich Gunther von Hagens zunutze. Der Plastinator: "Tod und Sex sind beides Tabuthemen, die ich im Hologramm gerichtsfest vereine. Die anatomische Darstellung des Sexualaktes gehört einfach in die Ausstellung, denn schließlich ist jeder Besucher durch einen solchen Akt, dem fundamentalsten in der Natur, entstanden."
Für den Philosophen Prof. Dr. Franz Josef Wetz ist ein Verbot generell nicht nachvollziehbar: "Aus der Idee der Totenwürde lässt sich nicht ableiten, dass es zur Schutzpflicht des Kultur- und Rechtsstaats gegenüber dem Leichnam und der Allgemeinheit gehört, Ganzkörperplastinate mit sexuellem Inhalt vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verbergen. Solche Plastinate und deren öffentliche Zurschaustellung in der als lehrreich anerkannten Anatomie-Ausstellung KÖRPERWELTEN verstoßen nicht gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde."
Medien-Vertreter haben am Freitag, den 23. April, auch schon vor der regulären Öffnungszeit die Gelegenheit, sich ein Bild über diese KÖRPERWELTEN-Premiere zu machen. Ab 08:00 Uhr besteht die Möglichkeit für Foto- und Filmaufnahmen. Termine nur nach vorheriger Absprache mit dem KÖRPERWELTEN-Pressebüro im Bremer Postamt 5.
Weitere Infos unter www.koerperwelten-bremen.de
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