Zuschuss für den Treppenlift
Staat fördert seniorengerechten Umbau von Wohnungen
Bonn (ots)
Obwohl durch den demografischen Wandel der Bedarf stetig steigt, gibt es in Deutschland gerade mal 250.000 Wohnungen, die den Maßstäben altersgerechten Wohnens genügen. Marktexperten gehen davon aus, dass allein bis 2020 mindestens weitere 800.000 Wohnungen altersgerecht angepasst oder neu errichtet werden müssen. Denn die Anzahl älterer Menschen, die an Gehbehinderungen und anderen, die Mobilität einschränkenden Gebrechen leiden, wächst unaufhaltsam. Der Wunsch, in einer solchen Situation in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben, ist dabei allen gemein. Aber der notwendige Umbau kostet Geld. Seit Anfang Mai unterstützt der Staat altersgerechte Umbaumaßnahmen mit einem Zuschuss.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, aber auch Mieter. Bedingung ist, dass der Antragsteller mindestens 6.000 Euro investiert. Der Zuschuss beträgt fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Das zuständige Bundesbauministerium fördert beispielsweise barrierefreie und -reduzierte Zugänge zu Gebäuden und Wohnungen. Dazu zählen die Überbrückung von Stufen, der Abbau von Schwellen sowie der Einbau von Treppenliften und Aufzügen. Dazu gehört aber auch der notwendige Umbau von Bad oder Küche.
"Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für das psychische Wohlergehen älterer Menschen von eminenter Wichtigkeit und fördert darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbsthilfe. Hierdurch kann ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben mit gewohnter Lebensqualität bis ins hohe Alter sichergestellt werden", meint Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz BGV. Die Zuschüsse können im Internet unter www.kfw.de/altersgerecht-umbauen-zuschuss beantragt werden. Der BGV hat in dem kostenlosen Ratgeber "Barrierefrei bauen und wohnen" die wichtigsten Aspekte von der Planung bis zur Finanzierung zusammengefasst. Bestelladresse: BGV, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. Broschürenbestellung im Internet unter www.bgv-barrierefrei.de
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