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OVB Holding AG

EANS-Stimmrechte: OVB Holding AG
Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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  Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name:    siehe Mitteilungstext
Sitz:    siehe Mitteilungstext
Staat:   siehe Mitteilungstext
Angaben zum Emittenten:
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Name:    OVB Holding AG
Adresse: Heumarkt  1, 50667 Köln
Sitz:    Köln
Staat:   Deutschland
OVB Holding AG, Köln
ISIN DE0006286560
Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG
Unserem Unternehmen sind am 19. Juli 2010 folgende Mitteilungen nach § 27a  Abs.
1 Satz 1 WpHG zugegangen:
I. Balance Vermittlungs- und Beteiligungs- AG, Hamburg, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der Balance  Vermittlungs-
und Beteiligungs-AG (nachfolgend auch Balance) gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 7.
Juli 2010, in der angezeigt  wurde, dass der Stimmrechtsanteil an der OVB
Holding AG (nachfolgend auch Gesellschaft) am 30. Juni 2010 die Schwellen von
3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tag 17,54% beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs.1 WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten Erwerb
der Stimmrechte  verfolgten  Ziele und der Herkunft der für den Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor  allem  der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat  der  Gesellschaft
angestrebt.  Die  Balance  hat  in  Vollziehung  des  Entflechtungsvertrags  mit
Wirkung zum 30. Juni 2010 einen neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag  mit  dem
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. (nachfolgend  auch  DR  Kranken),
der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG  für  Handwerk,  Handel  und  Gewerbe
(nachfolgend auch IDUNA) sowie den an der Gesellschaft über die  Deutscher  Ring
Beteiligungsholding  GmbH (nachfolgend auch BHG) mittelbar beteiligten
Gesellschaften  des Bâloise Konzerns abgeschlossen, welcher eine
funktionsgleiche frühere  Vereinbarung  ersetzt. Nach dem  neuen Vertrag
verpflichten  sich  die  Parteien,  ihre  Stimmen  in  der  Hauptversammlung  so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns,  zwei  Vertreter  der
SIGNAL IDUNA  Gruppe,  ein  Vertreter  der  Generali  Gruppe  (nachfolgend  auch
Generali) und ein im Sinne von §  100  Abs.  5  AktG  unabhängiges  Mitglied  im
Aufsichtsrat  vertreten sind. Die Balance, die IDUNA, die SIGNAL
Krankenversicherung a.G. (nachfolgend  auch  SIGNAL  Kranken) und die  SIGNAL
Unfallversicherung a.G. (nachfolgend auch SIGNAL Unfall) stimmen  sich  aufgrund
von § 2 Abs. 1 des  zwischen  ihnen  bestehenden  Gleichordnungskonzernvertrages
vom 16. Februar 2009 über  die  Ausübung  der  Stimmrechte  mit  Blick  auf  die
Gesellschaft ab.
4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der  Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von  Eigen-  and  Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der  Gesellschaft  verwendeten  Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
II. Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., Hamburg, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung des DR Kranken gemäß §  21
Abs.  1  WpHG  vom  7.  Juli  2010,  in der angezeigt wurde, dass der
Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 30. Juni 2010  die  Schwellen  von  3%,
5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% überschritten hat und zu diesem  Tag  50,88%
beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs. l WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten
Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der  Herkunft  der  für  den  Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor  allem  der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat  der  Gesellschaft
angestrebt. Der DR Kranken hat  in  Vollziehung  des  Entflechtungsvertrags  mit
Wirkung zum 30. Juni 2010 einen neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag  mit  der
Balance und der IDUNA sowie den an  der  Gesellschaft  über  die  BHG  mittelbar
beteiligten Gesellschaften des  Bâloise  Konzerns  abgeschlossen,  welcher  eine
funktionsgleiche frühere Vereinbarung  ersetzt. Nach dem neuen Vertrag
verpflichten sich die Parteien, ihre Stimmen in der Hauptversammlung so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns, zwei Vertreter der
SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein im Sinne von § 100  Abs.
5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind.  Die  Balance,  die
IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund von  §  2
Abs. 1 des zwischen ihnen  bestehenden Gleichordnungskonzernvertrages vom  16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick  auf  die  Gesellschaft
ab.
4. Es wird keine wesentliche  Änderung der  Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der Gesellschaft verwendeten Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
III. IDUNA Vereinigte Lebensversicherung a.G., Hamburg, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der IDUNA gemäß § 21  Abs.
1 WpHG vom 7. Juli 2010, in der angezeigt wurde, dass der  Stimmrechtsanteil  an
der Gesellschaft am 30. Juni 2010 die Schwellen von 30%  und  50%  überschritten
hat und zu diesem Tag  50,88% beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs.  l  WpHG  hinsichtlich der mit dem angezeigten
Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor allem  der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf  Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat  der  Gesellschaft
angestrebt. Die IDUNA hat in Vollziehung des Entflechtungsvertrags  mit  Wirkung
zum 30. Juni 2010 einen neuen Rahmen- und Stimmbindungsvertrag mit  der  Balance
und dem DR Kranken  sowie  den  an  der  Gesellschaft  über  die  BHG  mittelbar
beteiligten Gesellschaften des  Bâloise  Konzerns  abgeschlossen,  welcher  eine
funktionsgleiche  frühere  Vereinbarung  ersetzt. Nach dem neuen Vertrag
verpflichten  sich  die  Parteien, ihre Stimmen in der Hauptversammlung so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns,  zwei  Vertreter  der
SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein im Sinne von § 100  Abs.
5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Balance, die
IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund  von  §  2
Abs. 1 des zwischen ihnen  bestehenden  Gleichordnungskonzernvertrages vom  16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick  auf  die  Gesellschaft
ab.
4. Es wird keine wesentliche  Änderung  der  Kapitalstruktur  der  Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis  von  Eigen-  und  Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der  Gesellschaft  verwendeten  Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
IV. SIGNAL Unfallversicherung a.G., Dortmund, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der SIGNAL Unfall gemäß  §
21  Abs.  1  WpHG  vom  7.  Juli  2010,  in  der  angezeigt  wurde, dass der
Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 30. Juni 2010  die  Schwellen  von  3%,
5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 50%  überschritten  hat  und  zu  diesem  Tag  50,88%
beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs.  1  WpHG  hinsichtlich  der  mit  dem  angezeigten
Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der  Herkunft  der  für  den  Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor  allem  der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Gesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat  der  Gesellschaft
angestrebt. In Vollziehung des Entflechtungsvertrags mit Wirkung  zum  30.  Juni
2010 haben IDUNA, die Balance und der DR Kranken sowie die an  der  Gesellschaft
über die BHG mittelbar beteiligten Gesellschaften  des  Bâloise  Konzerns  einen
neuen   Rahmen-   und   Stimmbindungsvertrag   abgeschlossen,    welcher    eine
funktionsgleiche  frühere  Vereinbarung  ersetzt.   Nach   dem   neuen   Vertrag
verpflichten  sich  die  Parteien,  ihre  Stimmen  in  der  Hauptversammlung  so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns,  zwei  Vertreter  der
SIGNAL IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein im Sinne von § 100  Abs.
5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind.  Die  Balance,  die
IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund  von  §  2
Abs. 1 des zwischen ihnen  bestehenden  Gleichordnungskonzernvertrages  vom  16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick  auf  die  Gesellschaft
ab.
4. Es wird keine wesentliche  Änderung  der  Kapitalstruktur  der  Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis  von  Eigen-  und  Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der  Gesellschaft  verwendeten  Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
V. SIGNAL Krankenversicherung a.G., Dortmund, Deutschland
"Es wird Bezug genommen auf die Stimmrechtsmitteilung der SIGNAL  Kranken  gemäß
§ 21  Abs.  1  WpHG  vom  7.  Juli  2010,  in  der  angezeigt  wurde,  dass  der
Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 30. Juni 2010  die  Schwellen  von  3%,
5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 50%  überschritten  hat  und  zu  diesem  Tag  50,88%
beträgt.
Hiermit wird gemäß § 27a Abs.1 WpHG hinsichtlich der mit dem angezeigten  Erwerb
der  Stimmrechte  verfolgten  Ziele  und  der  Herkunft  der  für   den   Erwerb
verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung von strategischen Zielen, vor  allem  der
Positionierung als langfristiger Investor.
2. Es ist nicht  beabsichtigt,  innerhalb  der  nächsten  zwölf  Monate  weitere
Stimmrechte an  der  Gesellschaft  durch  Erwerb  oder  auf  sonstige  Weise  zu
erlangen.
3. Es werden keine Änderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat  der  Gesellschaft
angestrebt. In Vollziehung des Entflechtungsvertrags mit Wirkung  zum  30.  Juni
2010 haben IDUNA, die Balance und der DR Kranken sowie die an  der  Gesellschaft
über die BHG mittelbar beteiligten Gesellschaften  des  Bâloise  Konzerns  einen
neuen   Rahmen-   und   Stimmbindungsvertrag   abgeschlossen,    welcher    eine
funktionsgleiche  frühere  Vereinbarung  ersetzt.   Nach   dem   neuen   Vertrag
verpflichten  sich  die  Parteien,  ihre  Stimmen  in  der  Hauptversammlung  so
auszuüben, dass stets zwei Vertreter des Bâloise Konzerns,  zwei  Vertreter  der
SIGNAL, IDUNA Gruppe, ein Vertreter der Generali und ein  im  Sinne  von  §  100
Abs. 5 AktG unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten sind.  Die  Balance,
die IDUNA, die SIGNAL Kranken und die SIGNAL Unfall stimmen sich aufgrund von  §
2 Abs. 1 des zwischen ihnen bestehenden Gleichordnungskonzernvertrages  vom  16.
Februar 2009 über die Ausübung der Stimmrechte mit Blick  auf  die  Gesellschaft
ab.
4. Es wird, keine wesentliche Änderung  der  Kapitalstruktur  der  Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis  von  Eigen-  und  Fremdfinanzierung
und die Dividenden-Politik, angestrebt.
5. Bei den zum Erwerb der Stimmrechte an der  Gesellschaft  verwendeten  Mitteln
handelt es sich um Eigenmittel."
Köln, den 22. Juli 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0006286560
WKN: 628656
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

Original-Content von: OVB Holding AG, übermittelt durch news aktuell

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