Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu: Bundesgerichtshof stärkt Klubs den Rücken Recht so?
Regensburg (ots)
Recht so! Wer seinem ersten Reflex folgt, wird das BGH-Urteil begrüßen. Krawallbrüder, Radaumacher und Kriminelle haben in unseren schönen Stadien nichts zu suchen. Nach den jüngsten Vorfällen im Fußball-Osten, wo sich die Gewaltbereitschaft besonders manifestiert, ist den Rufen nach einem hartem Durchgreifen der Beifall sicher. Indes: Das Urteil könnte der Willkür Tür und Tor öffnen. Mitgefangen, mitgehangen? Michael Gabriel, der Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte, führt Beispiele an, in denen ganze Busladungen von Fans kollektiv abgestraft wurden, wenn zwei an der Tankstelle etwas geklaut hatten. Und kann es wirklich sein, dass jedem, der sich zufällig in der Nähe von Ausschreitungen aufhält, die drastische Sanktion Stadionverbot droht? Ohnehin ist mit dem BGH-Spruch für die Sicherheit wenig gewonnen. Die meisten Delikte werden mittlerweile außerhalb der Arenen oder bei Amateurspielen begangen. Die Umgebung der Stadien und Dorffußballplätze sind die Spielwiesen der Hooligans. Der Bundesgerichtshof hat das Hausrecht der Veranstalter gestärkt, mehr nicht. Am Problem der Gewalt wird das sehr wahrscheinlich wenig ändern. Insofern ist die Frage gestattet: Recht so?
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