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Mittelbayerische Zeitung: Der Dauerskandal Der Bundespräsident agiert wie so viele in diesem Land und gefährdet damit das Grundrecht aller. Leitartikel von Manfred Sauerer

Regensburg (ots)

Der Versuch von Bundespräsident Christian Wulff, eine geplante Veröffentlichung in der "Bild"-Zeitung bezüglich seines Privatkredits zu verhindern, ist ein spektakuläres, öffentlich gewordenes Beispiel, welchen Gefahren die in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantieret Pressefreiheit tagtäglich ausgesetzt ist. Vertreter aus allen gesellschaftlichen Bereichen versuchen permanent, in deutschen Redaktionen Veröffentlichungen zu verhindern. Ein Dauerskandal gewissermaßen, urteilte doch das Bundesverfassungsgericht schon in den ersten Jahren seines Bestehens, die Pressefreiheit sei der Schlüssel zur Durchsetzung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und gleichsam die Garantie für alle anderen Freiheitsrechte. Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention oder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ist die Pressefreiheit als Teil der Meinungsfreiheit verankert. Was also treibt einen Bundespräsidenten dazu, dieses überragende Grundrecht seines Volkes aushebeln zu wollen? Der erste Mann im Staat ist schlicht und einfach genauso gepolt wie all die anderen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur, die die Pressefreiheit stets einseitig auslegen. Versprechen Veröffentlichungen irgendwelche Vorteile, werden sie gern hingenommen. Fällt aber dadurch ein Schatten auf das eigene Tun, werden Journalisten, verantwortliche Redakteure oder gar Verlagschefs und Intendanten teils unter Androhung von Konsequenzen bedrängt, von Beiträgen abzusehen. Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Die Persönlichkeitsrechte sind zu berücksichtigen, niemand darf leichtfertig an den Pranger gestellt werden und natürlich werden auch in Redaktionen Fehler gemacht. Aber wenn Mandatsträger erpressbar oder zumindest beeinflussbar werden, sich jemand auf Kosten der Allgemeinheit Vorteile verschafft, Organe des Staates verbrecherisch agieren oder in öffentlichen Verwaltungen Entscheidungen nach Gutdünken getroffen werden, dann ist die Gesellschaft auf die Presse angewiesen. Und die hat es nicht immer leicht. So sind nach allen Pressegesetzen der Bundesländer die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. In Wirklichkeit aber wird nicht selten gemauert, ausgewichen oder auf Nichtzuständigkeit verwiesen. Pressestellen verwandeln sich in Desinformationsbetriebe und Pressesprecher(innen) zu Jongleuren des inhaltslosen Worts. Gott sei Dank entscheidet sich die überwältigende Mehrheit der Verleger in Deutschland im Zweifel für die Pressefreiheit und verteidigt die Unabhängigkeit ihrer Redaktionen. Denn die Drohungen vor und nach missliebiger Berichterstattung richten sich häufig gegen die wirtschaftliche Situation der Medienhäuser. Die Zahl der Unterlassungsansprüche und Klagen gegen Presseberichte in allen Medien nimmt rasant zu, meist mit dem Ziel, die Entscheider dort dauerhaft einzuschüchtern. Dass es der Job der Pressevertreter ist, kritisch nachzufragen, wird nicht mehr respektiert. Wie in jeder Zunft gibt es auch unter Journalisten schwarze Schafe, die ihre vermeintliche Macht missbrauchen oder sich illegal Informationen verschaffen. Dennoch kann dies kein Grund sein, der Presse grundsätzlich misstrauisch zu begegnen. Denn dann werfen wir den eingangs erwähnten Schlüssel zur Durchsetzung unserer Grundordnung weg. Der Bundespräsident mag jetzt selbst entscheiden, ob er mit dem Makel, den ihm sein Vorstoß gegen ein Grundrecht eingebracht hat, weiter sein Amt ausführen will.

Pressekontakt:

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Telefon: +49 941 / 207 6023
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