Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Raucher-Urteil: Viel Rauch um wenig von Kathrin Wolf
Regensburg (ots)
Raucher werden über das Urteil entsetzt sein: Das Landgericht Düsseldorf bestätigt den Rauswurf eines Rentners aus seiner Mietwohnung, weil seine Dauerqualmerei den Hausflur verpestet haben soll. Die Aufregung ist aber unbegründet. Bei der Verhandlung ging es nicht darum, ob das Rauchen in einer Mietwohnung generell erlaubt sein soll oder nicht. In mehreren Urteilen haben Gerichte der persönlichen Freiheit in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert eingeräumt - zu Recht. Ein uneingeschränktes Rauchverbot in Mietverträgen ist unzulässig, Beeinträchtigungen durch Zigarettenrauch müssen hingenommen werden. Diese Freiheit endet aber dort, wo andere durch Passivrauchen gefährdet werden. Raucher konnten bereits vorher schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn exzessive Qualmerei Tapeten vergilbt. Es gibt keinen Grund, warum die Gesundheit der anderen Mieter geringer eingestuft werden sollte als Schäden an der Einrichtung. Das aktuelle Urteil wird dafür kritisiert, dass es die Rechte der Vermieter gegenüber den Mietern einseitig stärkt. Das mag sein - richtig ist es trotzdem: Jeder kann in seiner Wohnung rauchen, so viel er will. Schädigt er damit andere, muss er aber ausziehen.
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