Mittelbayerische Zeitung: Kommentar (Auszug) von Stefan Stark zur Liberalisierung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche
Regensburg (ots)
Nur in drei bayerischen Bistümern scheinen die Uhren langsamer zu gehen als in den übrigen Diözesen. In Regensburg, Eichstätt und Passau spielt man auf Zeit. Man werde zunächst die Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Kirchenrecht überprüfen, teilte etwa die Diözese Regensburg mit. Der Ausgang ist offen. Sollten Bischof Rudolf Voderholzer und seine Kollegen in Eichstätt und Passau an der alten Linie festhalten, würde sich zuerst die Frage nach dem Motiv stellen. Wollen sich jüngere Oberhirten aus dem Umfeld des erzkonservativen Kardinals Gerhard Ludwig Müller für höhere Ämter empfehlen, falls nach Papst Franziskus wieder ein Hardliner auf dem Petrusstuhl Platz nähme? Unabhängig des möglichen Machtkalküls würden viele Gläubige eine Reformverweigerung aus nachvollziehbaren Gründen wie einen Schlag ins Gesicht empfinden - auch Christen, die nicht in einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt sind. Eine Wiederheirat als Kündigungsgrund - allein das verstößt grob gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger. Darüber hinaus gibt es wohl kaum Verständnis für eine Art Parallelrecht, mit dem sich die Bischöfe an geltenden Gesetzen vorbeimogeln, indem sie das Kirchenrecht über das deutsche Arbeitsrecht stellen. Mit der gleichen Argumentation könnten muslimische Verbände künftig für ihre Beschäftigten die Regeln der Scharia fordern.
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