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Mittelbayerische Zeitung: Ehrlich ist recht
Kommentar zum Miet-Urteil des BGH

Regensburg (ots)

Der Spruch des Bundesgerichtshofs war zu erwarten und ist auch klar nachvollziehbar. Vermieter sollten zu ehrlichen Flächenangaben verpflichtet sein. Schließlich ist es ebenso unstatthaft, wenn ein 500-Gramm-Päckchen Kaffee nur 450 Gramm enthält. Dem Mieter ist auch nicht zuzumuten, dass er die Fläche vor Abschluss eines Mietvertrags selbst bestimmt. Wer in Städten wie Regensburg als Interessent vor den Augen des Vermieters mit dem Meterstab durch die Wohnung robbt, kriegt sie bestimmt nicht. Nun müssen weitere Klärungen folgen. Denn die Rechtsprechung des BGH vom Mittwoch bezieht sich lediglich auf Mieterhöhungen. Ein weiterer logischer Schritt ist es, dass auch bei der Betriebskostenabrechnungen nur echte Quadratmeter angerechnet werden dürfen.

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