Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel zu Asyl/Sami A.: Angriff auf den Rechtsstaat von Katharina Kellner
Regensburg (ots)
Im Fall Sami A. hat offenbar eine Behörde sehenden Auges Recht und Gesetz gebrochen. Der angebliche frühere Leibwächter Osama Bin Ladens wurde nach Tunesien abgeschoben, obwohl ein Gericht dies untersagt hatte. Falls die Behörde vom Gerichtsbeschluss wusste, hat sie gegen einen fundamentalen Verfassungsgrundsatz verstoßen: den der Gewaltenteilung. Wenn die Regierung und nachgeordnete Behörden anfangen, die Justiz zu ignorieren, untergraben sie den Rechtsstaat, der für alle Bürger Grundrechte, Gleichheit vor dem Recht und ordentliche Verfahren gewährleistet. Der emotional diskutierte Fall des Sami A. ist aber nicht der einzige, in dem Politiker derzeit geltendes Recht attackieren. In der Debatte um mehr Härte gegen "Gefährder" und Asylbewerber stellen manche den Rechtsstaat als eine Art Hindernis dar. Sie tun so, als versperre er den Weg für politische Lösungen, die unter dem Etikett "gesunder Menschenverstand" angepriesen werden. Das sollte uns wirklich beunruhigen. Wir können uns glücklich schätzen, dass Gerichte in Deutschland nicht nach wechselnden Gefühlslagen und Stimmungen urteilen. Sondern sich an einer Gesetzgebung orientieren, die niemanden bevorzugt oder benachteiligt. Sicher, das Grundgesetz lässt einen manchmal schwer schlucken: Wenn Rechtspopulisten ihr Recht auf Meinungsfreiheit prominent in der Stadthalle oder auf öffentlichen Plätzen ausleben dürfen. Oder eben, wenn das deutsche Grundgesetz die Rechte eines Sami A. verteidigt - womöglich ist er einer von denen, die die Verfassung missachten und bekämpfen. Doch solange ihm keine Straftat nachzuweisen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Dass diese für jeden gilt, lässt einen in diesem Land ruhig schlafen. Das Grundgesetz verteidigt unser aller Recht, es schaut nicht auf Religion, Herkunft oder Weltanschauung. Es schützt uns vor Willkür: Jeder hat das Recht, sich gerichtlich gegen eine staatliche Entscheidung zu wehren. Nun muss man fragen: Nahm die Asylbehörde, die Seehofers Innenministerium untersteht, einen Rechtsbruch in Kauf, um Wählern Härte demonstrieren zu können? Es mutet seltsam an, wenn CDU-Ministerpräsident Armin Laschet aus NRW verlauten lässt, man könne "im Ergebnis froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist". Darum kann es nicht gehen. Bislang ist der Begriff "Gefährder" gar nicht allgemeingültig definiert. Im Fall Sami A. ist das jemand, der noch keine Straftat begangen hat, dem die Polizei das aber zukünftig zutraut. Deshalb vorbeugend am Grundgesetz zu kratzen, richtet Schaden an: Der Vorwurf "Gefährder" ist unscharf und kann, wenn er allein in den Händen der Regierung bleibt und nicht von Gerichten überprüft wird, zu einem politischen Instrument gegen Widerspruch werden. Ob die Forderung, "christlich-abendländische" Geflüchtete zu bevorzugen, die Kontingentierung des Familiennachzugs oder die geplante Einrichtung von "Ankerzentren": In Zeiten der angstgetriebenen Politik haben Grundrechte wenig Konjunktur. Das Aushöhlen des Rechtsstaates spielt den Angstmachern in die Hände. So gewinnt eine Regierung keine Wähler zurück, verspielt aber das Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Wer glaubt, dass diese Art restriktiver Politik nur "Gefährder" oder Asylbewerber treffen kann, niemals aber deutsche Staatsbürger, sollte nicht zu sicher sein. Wie schnell rechtsstaatliche Institutionen beschädigt werden, ist derzeit an den EU-Staaten Ungarn und Polen zu beobachten. Dort ist das politische Klima nicht nur für Minderheiten oder Geflüchtete feindlich, sondern zunehmend auch für politische Gegner. In Deutschland gibt das von der CSU durchgepeitschte bayerische Polizeiaufgabengesetz einen Vorgeschmack darauf, wohin die Politik der Angst uns führt. Wenn wir die freiheitliche, demokratische, pluralistische und gerechte Gesellschaftsordnung des Grundgesetzes nicht gegen Anfechtungen verteidigen, bekommen wir die Auswirkungen irgendwann selbst zu spüren.
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