Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Geburt einer Tochter: Franziska Knuppe bittet um Beachtung der Privatsphäre des Kindes
Berlin (ots)
Als die Anwälte von Frau Franziska Knuppe und ihrem Ehemann Herrn Christian Möstl erlauben wir uns auf folgendes hinzuweisen:
Aus Anlass der Geburt der gemeinsamen Tochter am 19. August 2007 bitten unsere Mandanten auf diesem Wege, auch in Ansehung zahlreicher Presseanfragen, um den unbedingten Schutz der Privatsphäre des Kindes. Wir weisen daher darauf hin, dass etwaige Fotos, die unsere Mandanten mit dem Kind beim Verlassen der Klinik oder in ähnlichen Situationen zeigen, rechtswidrig wären. Wir bitten daher die Medien nachhaltig von einer entsprechenden Bildberichterstattung Abstand zu nehmen. Dies gilt auch und insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass auch Kinder von Personen des öffentlichen Lebens absoluten Schutz vor unerlaubter Berichterstattung haben.
Unsere Mandanten würden sich freuen, wenn dieses Ansinnen respektiert wird.
Pressekontakt:
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Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
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