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Landesanstalt für Medien NRW

Ausgespähte Zuschauer: Individuelle TV- und Online-Nutzung kann erfasst und ausgewertet werden
Landesanstalt für Medien NRW mahnt besseren Daten- und Nutzerschutz beim TV-Standard HbbTV an

Düsseldorf (ots)

Bei der Anwendung des Fernsehstandards HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband TV) bestehen erhebliche Schwachstellen beim Daten- und damit beim Nutzerschutz. Durch die Kombination von digitalem Fernsehempfang und Internetverbindung können Zuschauer neben dem TV-Programm zusätzliche Webinhalte aufrufen. Damit wird das individuelle Nutzungsverhalten über den Rückkanal erfasst, und es kann ausgewertet werden. Darauf hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) heute (23. Mai) aufmerksam gemacht. Gleichzeitig schlägt das Gremium konkrete Maßnahmen vor, um Sicherheitslecks zu verhindern.

Besonders kritisch sehen die Gremienmitglieder der LfM bei HbbTV (das mittlerweile alle namhaften öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Veranstalter verwenden) den Datenstrom über den sog. "Red Button". Über die "Red Button"-Einblendung wird der Zuschauer aufgefordert, die rote Taste auf der Fernbedienung zu betätigen. Damit wird unmittelbar eine Webseite vom Server des Veranstalters aufgerufen - und der Sender erfährt, dass auf ihn umgeschaltet wurde und wie lange Zuschauer welche Webseiten parallel nutzen. Es können Nutzerprofile gebildet werden, mit denen künftige Informationsangebote und Werbung steuerbar sind. Da bislang alle großen Privatsender diese Abrufe von "Google Analytics" nachverfolgen lassen, erhält auch Google Informationen über das Seh- und Nutzungsverhalten.

Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission, betonte, das Fernsehgerät dürfe den Zuschauer nicht ausspähen; Fernsehen müsse anonym bleiben. "Der Zuschauer ahnt nicht, dass das Einschalten eines Senders vom Sender schon registriert wird, bevor er den Red Button drückt." Wenn der Zuschauer im Internet surfe, müsse er der Erfassung seiner Nutzung widersprechen können. Dazu bedürfe es einer datenschutzgerechten Ausstattung der Smart-TV-Geräte - auch jenseits von HbbTV -, einer klaren und transparenten Nutzerinformation sowie der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Nutzer, dass ihre Daten gespeichert werden.

Die LfM wird TV-Veranstalter, Geräteindustrie und Datenschutzbehörden zu Gesprächen über konkrete Lösungsmöglichkeiten einladen und sich mit anderen Medienanstalten zu diesem Thema austauschen. Da es keine medienkonvergente Regulierung gibt, ist eine abgestimmte Vorgehensweise erforderlich.

Die LfM begrüßt, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder unter Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit NRW (LDI) sowie die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich ebenfalls dieses Themas annehmen.

Pressekontakt:

Dr. Peter Widlok
0211 - 77 00 7 - 141
0175 - 262 3457
pwidlok@lfm-nrw.de
www.lfm-nrw.de

Original-Content von: Landesanstalt für Medien NRW, übermittelt durch news aktuell

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