Kurztipp - Hundebesitzer: private Haftpflicht greift nicht bei Hundebissen
Saarbrücken (ots)
Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert - der Hund reißt sich von der Leine los und bringt einen Radfahrer zu Fall. Im Bus streichelt ein Fremder ungefragt den Vierbeiner, vor Schreck schnappt dieser zu. Unfälle, die sich nicht immer verhindern lassen. Wie sich Hundebesitzer für den Ernstfall finanziell absichern können und was es dabei zu beachten gibt, erklärt CosmosDirekt.
- Verursachen Hunde einen Schaden, muss der Besitzer in unbegrenzter Höhe dafür aufkommen - auch ohne eigenes Verschulden. Deshalb gilt: Unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Für sogenannte Kampfhunde ist diese spezielle Absicherung deutschlandweit gesetzlich Pflicht. In Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt gilt diese Versicherungspflicht sogar für Hunde aller Art.
- Egal ob Jogger oder Postbote: Kommen Personen zu Schaden, kann die Haftung schnell teuer werden. Deshalb eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro vereinbaren.
- Besonders wichtig: Unbedingt darauf achten, dass der Versicherer grundsätzlich keinen Leinenzwang vorschreibt. Sonst springt die Versicherung nicht ein, falls das nicht angeleinte Tier einen Unfall verursacht.
- Ist der Hund auch auf Urlaubsreisen mit dabei, sollte die Versicherung einen Auslandsschutz enthalten. Zudem sollte sie Absicherung bieten, falls ein Unfall passiert, während Nachbarn, Freunde oder Bekannte den Hund hüten.
- Tipp: Manche Versicherungen schließen Mietsachschäden mit ein - praktisch, falls der Hund zum Beispiel die teure Wohnungstür zerkratzt oder das Parkett beschädigt.
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