Kamelle, Konfetti, Karneval: Sorglos feiern bis Aschermittwoch
Saarbrücken (ots)
Ob Kölle Alaaf oder Mainz Helau: Die fünfte Jahreszeit ist für viele die schönste. Doch wo viel gefeiert wird, steigt auch das Unfallrisiko. CosmosDirekt erklärt, was im Hinblick auf den Versicherungsschutz zu beachten ist.
Einen Tag lang ein anderer sein - diesen Traum leben die Jecken auch 2014 und mischen in ihren bunten Kostümen wieder die Karnevalshochburgen auf. Wie Narren dafür sorgen, dass von ihrem Party-Marathon nur schöne Erinnerungen bleiben und in welchen Fällen die Versicherung einspringt, erklärt CosmosDirekt.
Spaß haben ohne abzustürzen
Die Polonaise geht über Tische und Bänke, beim Karnevalsumzug fliegen Kamelle tief - eine private Unfallversicherung ist auch über die "tollen Tagen" hinaus ratsam. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. "Wer jedoch stark alkoholisiert einen Unfall erleidet, muss damit rechnen, auf den Kosten sitzenzubleiben", sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Liegt eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vor, ist der Versicherer nicht verpflichtet zu zahlen."
Schnipp, schnapp, Krawatte ab
Am Karnevalsdonnerstag haben die Damen Narrenfreiheit. Im Büro und anderswo müssen sich Krawattenträger in Acht nehmen. Doch der Brauch ist nicht jedermanns Sache: Anstatt eines Karnevalsmuffels sollten sich angriffslustige Närrinnen daher lieber ein ebenfalls jeckes "Opfer" suchen. "Bei mutwilliger Beschädigung wie dem Stutzen einer Krawatte zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung nicht", sagt Bernd Kaiser. Gehen im Eifer des Gefechts Gläser, Kostüme und Co. dagegen versehentlich kaputt, springt die Privat- Haftpflichtversicherung ein. Aber nicht nur in der Karnevalszeit, eine Privat-Haftpflichtversicherung ist immer unverzichtbar.
Party-Stimmung statt Punkte in Flensburg
Auch die schönste Karnevalsfeier ist einmal vorbei. Wer Alkohol getrunken hat, sollte lieber ein Taxi nehmen statt ins Auto oder aufs Fahrrad zu steigen. Schon ab 0,3 Promille drohen Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. Es gibt noch einen weiteren triftigen Grund, sich in einem solchen Fall nicht ans Steuer zu setzen: "Ein Autounfall unter Alkoholeinfluss kann den Versicherungsschutz kosten", betont Bernd Kaiser. Achtung: Schon ab 1,1 Promille ist die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit" erreicht, d.h. die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal höher als im nüchternen Zustand.
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