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Umzug: Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist

Umzug: Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist
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Saarbrücken (ots)

Wer sein gesamtes Hab und Gut in Kisten packt, staunt oft, wie viele Dinge zum eigenen Besitz gehören. Damit alle Gegenstände während des Umzugs ebenso wie im neuen Heim gut abgesichert sind, sollten Umziehende einige Tipps beherzigen.

"Wer sucht, der findet" - diese Weisheit gilt gerade zu Zeiten eines Umzugs. Und auch wenn die Kartons noch so sorgfältig gepackt und beschriftet werden: Bevor alle persönlichen Unterlagen in der Kiste verschwinden, lohnt sich ein Blick in den Versicherungsordner. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, worauf Umziehende achten sollten.

Gut versichert ab dem ersten Tag

   - Umziehende sollten ihrer Versicherung bereits vorab die neue 
     Anschrift mitteilen. Nur dann besteht in den Tagen des Umzugs 
     ein ausreichender Versicherungsschutz - für das Umzugsgut zum 
     Beispiel über die Hausratversicherung.
   - "Zieht ein Versicherter innerhalb Deutschlands um, geht der 
     Versicherungsschutz der Hausratsversicherung auf die neue 
     Wohnung über", erklärt Bernd Kaiser. Läuft der Mietvertrag der 
     alten Wohnung nach dem Umzug in die neue noch weiter, können 
     Versicherte vorübergehend auf "doppelten" Schutz zählen. Für die
     alte Wohnung erlischt dieser jedoch spätestens zwei Monate nach 
     Umzugsbeginn.
   - Ob neue Möbel, hochwertiges Inventar oder Dekoration - extra für
     das neue Zuhause ausgewählte Gegenstände steigern den 
     Hausratwert. Deswegen sollte immer geprüft werden, ob die 
     Absicherungssumme in der Police ausreichend ist.
   - "Wer ein Eigenheim baut, sollte sich am besten bereits bei 
     Baubeginn mit einer Rohbauversicherung absichern", empfiehlt 
     Bernd Kaiser. Diese ist im Regelfall kostenfrei. Ist das Haus 
     dann fertiggestellt und bezugsfertig, geht die 
     Rohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung über.
   - Wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt die für dieses 
     Objekt bereits bestehende Wohngebäudeversicherung. Diese kann 
     entweder weitergeführt, gekündigt oder durch eine neue 
     Wohngebäudeversicherung ersetzt werden.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-umzug

Der Abdruck des Fotos ist nur in direktem Zusammenhang mit CosmosDirekt und unter Angabe der Bildquelle LuckyBusiness_iStock_Thinkstock gestattet.

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Pressekontakt:

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Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

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Unternehmenskommunikation
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