Jeder zehnte Deutsche schnallt sich auf dem Rücksitz selten oder nie an - Was Gurtmuffeln blüht
Saarbrücken (ots)
- Die Anschnallpflicht in Pkws gilt auch auf der Rückbank. - Wer bei einem Unfall verletzt wird und nicht angeschnallt war, muss auch mit finanziellen Folgen rechnen.
Anschnallen im Auto ist Pflicht: Was auf den vorderen Plätzen eines Pkw als Selbstverständlichkeit gilt, nehmen auf den hinteren Plätzen einige immer noch zu locker. Jeder zehnte Deutsche (11 Prozent) nutzt den Gurt auf dem Rücksitz selten oder nie. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt.(1) Auch wenn es sich bei den Anschnall-Muffeln um eine Minderheit handelt - schon der Einzelfall kann weitreichende Folgen haben.
Schutz für Leib und Leben
Der Sicherheitsgurt ist Lebensretter Nummer eins im Auto.(2) Statistiken belegen, dass ein angelegter Gurt bei Unfällen vor schweren Verletzungen schützt und viele Verkehrsteilnehmer überlebt haben, weil sie angeschnallt waren. "Jeder Verkehrsteilnehmer trägt Verantwortung", sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte und Jurist von CosmosDirekt. "Wer sich nicht korrekt anschnallt, riskiert gesundheitliche Folgen für sich und andere. Zudem kann diese Nachlässigkeit teuer werden."
Nachlässigkeit kann teuer werden
Seit 1976 gibt es auf Pkw-Vordersitzen und seit 1984 auf Pkw-Rücksitzen in Deutschland eine gesetzliche Anschnallpflicht. Wer ohne ordnungsgemäß angelegten Gurt erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zahlen.(3) Kommt es zu einem Verkehrsunfall, kann ein lockerer Umgang mit den Anschnallregeln unter Umständen teuer werden: "Gurtmuffel könnte bei einem Autounfall und gesundheitlichen Folgen eine Mitschuld treffen - auch wenn sie den Unfall nicht selbst verursacht haben. Ihr Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld kann von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers gekürzt werden", sagt Frank Bärnhof. Autofahrer sollten Mitfahrende immer darauf hinweisen, dass sie sich anschnallen müssen - auch auf dem Rücksitz.
(1) Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Im April 2015 wurden 1.001 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. (2) Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/studien2850.htm (3) Straßenverkehrsordnung (StVO): http://ots.de/uHtyj
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