Reifenwechsel: Jeder Vierte macht es selbst
Saarbrücken (ots)
- Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt nehmen 26 Prozent der deutschen Autobesitzer den Reifenwechsel selbst vor. - Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof gibt Tipps, was beim Wechsel der Autoreifen zu berücksichtigen ist.
Selbst ist der Mann oder die Frau - auch beim Reifenwechsel. Einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zufolge legt ein Viertel aller Autobesitzer in Deutschland lieber selbst Hand an, statt die Profis von der Kfz-Werkstatt zu beauftragen.(1) Was die Hobbymechaniker dabei beachten sollten, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Boxenstopp in Eigenregie bevorzugt
Die Tage werden kürzer, das Wetter ungemütlicher. Mit Beginn der dunklen Jahreszeit sollten Autobesitzer rechtzeitig von Sommer- auf Winter- bzw. Ganzjahresreifen wechseln. Einen Besuch in der Werkstatt hält mehr als jeder Dritte allerdings für unnötig. Laut Umfrage bevorzugen es insgesamt 39 Prozent, ihre Autoreifen eigenhändig zu wechseln (26 Prozent) oder den Tausch von Verwandten, Freunden oder Bekannten vornehmen zu lassen (13 Prozent). Frank Bärnhof erklärt, worauf es ankommt: "Wer die Reifen selbst wechselt, sollte sich an die Montageanleitung halten und das passende Werkzeug verwenden. Wird der Wechsel nicht richtig vorgenommen, steigt das Unfallrisiko." Der Experte rät außerdem: "Zuerst sollten Alter und Zustand der Reifen überprüft werden. Die Winterreifen sollten nicht älter sein als fünf Jahre und das Profil mindestens vier Millimeter tief sein."
Die richtige Zeit für den Wechsel
Von Oktober bis Ostern - so lautet eine Faustregel. Seit 2010 sind Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte und -matsch sowie Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben. Sie tragen die Kennzeichnung "Matsch und Schnee" (M+S) sowie ein Piktogramm mit Berg und/oder Schneeflocke. "Wer bei Glatteis mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Verursacht man einen Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro", warnt Frank Bärnhof. "Zudem kann die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung dem Fahrer auch dann eine Teilschuld auferlegen, wenn er selbst der Geschädigte ist." Auch die Vollkasko-Versicherung kann ihre Leistungen kürzen.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Sicherheit und Komfort im Auto" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Mai 2016 wurden in Deutschland 1.004 Autofahrer ab 18 Jahren befragt, die ein Auto im Haushalt besitzen.
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