Versicherungstipp: Endlich volljährig, endlich Auto fahren
Saarbrücken (ots)
- 74 Prozent der Deutschen freuten sich beim Erreichen der Volljährigkeit besonders darüber, alleine Auto fahren zu dürfen. - Wie Fahranfänger durch eine Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" profitieren können, erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Die Fahrprüfung ist bestanden und auf geht's zur ersten Spritztour! An dieses Gefühl erinnern sich die meisten noch immer. Knapp drei Viertel der Deutschen (74 Prozent) freuten sich beim Erreichen der gesetzlichen Volljährigkeit besonders darüber, alleine Auto fahren zu dürfen. Das ergab eine repräsentative forsa-Studie (1) im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland.
Erfahrung sammeln - "Begleitetes Fahren ab 17"
Wer schon vor seinem 18. Geburtstag Fahrpraxis sammeln will, kann sich in Deutschland schon seit ein paar Jahren für das "Begleitete Fahren ab 17" (BF17) entscheiden. Hierbei kann der Jugendliche nach bestandener Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren eine Prüfungsbescheinigung erhalten. Damit darf er in Deutschland wichtige praktische Fahrerfahrungen im Straßenverkehr sammeln - jedoch bis zum 18. Geburtstag immer nur in Begleitung einer in seiner Prüfungsbescheinigung vermerkten Begleitperson. Die eingetragenen BF17-Begleitpersonen müssen einige Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise mindestens 30 Jahre alt und selbst seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Ein besonderer BF17-Vorteil: Junge Fahrer, die mit 17 ihre BF17-Prüfungsbescheinigung erlangen, können schon mit 19 ihre zweijährige Führerschein-Probezeit beenden. Wichtig zu wissen ist dabei: Die Null-Promille-Grenze (absolutes Alkoholverbot) gilt generell weiter bis zum 21. Geburtstag. Auch bei der Kfz-Versicherung profitieren BF17-Fahranfänger von ihrer frühen Praxiserfahrung, erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt: "Viele Versicherer nehmen Fahranfänger, die sich für 'Begleitetes Fahren ab 17' entscheiden, für diese Zeit kostenlos in den bestehenden Auto-Versicherungsvertrag der Eltern mit auf." Soll das Auto auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit mitgenutzt werden, muss der dann 18-Jährige rechtzeitig als weiterer Fahrer in den Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern eingetragen werden. Dazu Roman Wagner: "Auch hier kann sich eine vorherige Teilnahme am BF17 positiv auf die dann zu zahlenden Versicherungsbeiträge auswirken. Viele Versicherer belohnen dies mit einem vergünstigten Versicherungsbeitrag."
(1) Repräsentative Gesellschaftsstudie 2017 "Jetzt aber ich, erwachsen werden in Deutschland" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im Juli 2017 wurden in Deutschland 2.006 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt.
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