Versicherungstipp: Steuererklärung - Diese Versicherungen lassen sich absetzen
Saarbrücken (ots)
- Alle Jahre wieder: Zeit, die Steuerklärung abzugeben. Nicht für jeden ist sie Pflicht, aber für viele rechnet sich die Arbeit trotzdem. - Warum es sich lohnt, Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen und was man dabei beachten sollte, erklärt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, der Direktversicherung der Generali in Deutschland.
Am 31. Mai ist es soweit: Die Einkommensteuererklärung für 2017 muss beim Finanzamt eingehen. Wer den Aufwand nicht scheut, kann bares Geld sparen. Durchschnittlich 935 Euro (1) gibt es vom Fiskus zurück. Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt erklärt, welche Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Welche Versicherungsbeiträge kann ich von der Steuer absetzen?
"Geltend gemacht werden können alle Versicherungsbeiträge - im Rahmen der entsprechenden Höchstgrenzen - die der Vorsorge dienen, also der Sicherung der Gesundheit und des Vermögens", so Michael Greifenberg. Dazu gehören Riester- und Rürup-Rentenversicherungen, aber auch Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Zahnzusatz-, Unfall- und Haftpflichtversicherung einschließlich Kfz- und Tierhalter-Haftpflicht. Auch die Beiträge zu Kapital-Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können abgesetzt werden.
Was muss ich bei meiner Steuererklärung beachten, wenn ich "riestere"?
Vorsorgesparer können die Riester-Renten-Beiträge von der Steuer absetzen. Die Höhe des Steuervorteils hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Maximal können gezahlte Beiträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro in der Steuererklärung eingetragen werden (Anlage AV). Dazu Michael Greifenberg: "Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die man selbst einzahlt, sondern auch die Grund- und Kinderzulage, die es vom Staat gibt." Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist, dass vier Prozent des Vorjahreseinkommens (abzüglich aller Zulagen) gespart wurden. Die Grundzulage vom Staat für 2017 beträgt 154 Euro, pro Kind bekommt ein Elternteil bis zu 300 Euro Zulage. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro jährliche Kinderzulage. Ob die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgabe berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die Steuerersparnis höher ist als die staatliche Zulage. Das Finanzamt berechnet die günstigste Variante.
Was ist bei der Rürup-Rente wichtig?
"Bei der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, gibt es keine staatlichen Zulagen. Dafür winken hier die größten steuerlichen Vorteile - das lohnt sich insbesondere für Besserverdiener und Selbstständige", so Michael Greifenberg. In der Steuerklärung für das Jahr 2017 können bis maximal 23.362 Euro (bei Verheirateten ist es der doppelte Betrag) als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.
Die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung
Auch Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungs-Beiträge sind steuerlich absetzbar, aber nur wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Summe unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr bei Angestellten und Beamten sowie 2.800 Euro bei Selbstständigen liegen. Dann können andere Versicherungsbeiträge bis zur Höhe der Differenz von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Welche Versicherungen lassen sich nicht absetzen?
Sogenannte Sachversicherungen lassen sich nicht geltend machen. Dazu gehören Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung. Auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) lässt sich steuerlich nicht absetzen, da sie schon vor einer Besteuerung vom Bruttolohn abgezogen wird.
(1) Destatis, Veranlagungsjahr 2013: http://ots.de/qGrRBh
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