Versicherungstipp: Fahren im Parkhaus: Das sollten Autofahrer beachten
Saarbrücken (ots)
Laut einer aktuellen forsa-Umfrage (1) haben sich mehr als ein Drittel aller Autofahrer (37 Prozent) in Parkhäusern und Tiefgaragen schon einmal unbehaglich gefühlt.
- Tipps zu verbesserter Sicherheit und Fahrverhalten gibt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Kaum Platz zum Rangieren, schlechte Beleuchtung und schmale Fahrgassen: In Parkhäusern und Tiefgaragen herrschen für Autofahrer erschwerte Bedingungen, bei denen nicht nur Fahranfänger herausgefordert sind. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt haben sich mehr als ein Drittel der Fahrzeughalter (37 Prozent) hier schon einmal unbehaglich gefühlt. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was es zu beachten gilt.
LANGSAM FAHREN AN STEILEN AUFFAHRTEN
Insbesondere in Innenstädten ist die Parkplatzsituation angespannt. Freie Flächen, um den Pkw abzustellen, sind ein seltenes Glück. Autofahrern bleibt oftmals nichts anderes übrig, als sich für das Parkhaus oder die Tiefgarage zu entscheiden. Doch schon bei der steilen Einfahrt kann es zu Problemen kommen: "Die Gefahr, dass der Wagen durch zu schnelles Fahren aufsetzt, ist an steilen Auffahrten und Rampen besonders groß. Je nach Fahrzeugtyp kann es zu Schäden an Auspuff, Stoßstange oder Unterboden kommen", erklärt Frank Bärnhof.
EINPARKEN OHNE SCHRAMMEN
Die Suche nach der passenden Lücke kann mit Herausforderungen verbunden sein - Kollisionsspuren und Lackreste an Parkhauswänden sind sichtbare Belege dafür. Deshalb meidet gut jeder Fünfte der Befragten (21 Prozent) enge Parkhäuser im Vorhinein, um das eigene Auto vor Schäden zu schützen. Zumal die Standardmaße der verfügbaren Stellplätze noch an ältere Automodelle angepasst sind und nicht an die größeren und moderneren Fahrzeuge. Frank Bärnhof empfiehlt daher eine besonders achtsame Fahrweise: "Mitfahrer sollten am besten vor dem Einparken aussteigen, denn oft reicht der Platz zwischen Tür und Pfeiler oder Nachbarfahrzeug kaum aus."
UNFALL - UND NUN?
Trotz größter Vorsicht passieren in Parkhäusern und Tiefgaragen immer wieder Unfälle, bei denen das eigene oder nebenstehende Fahrzeug beschädigt wird. Eine Vollkaskoversicherung kommt für selbstverursachte Schäden am eigenen Pkw auf. Verursacht man einen Schaden an einem fremden Wagen, gelten dieselben Gesetze und Regeln wie auf öffentlichen Straßen. Wer wegfährt und nicht auf den Fahrer oder die Polizei wartet, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafe, Punkte ins Flensburg und Führerscheinentzug, sondern auch der Verlust des Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschutzes. "Nach dem Unfall lediglich einen Zettel mit Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs zu hinterlassen, reicht nicht aus, man macht sich strafbar", sagt Frank Bärnhof. "Der Schadenverursacher muss auf den Fahrer des geschädigten Fahrzeugs warten bzw. die Polizei verständigen."
UNFALL DOKUMENTIEREN UND VERSICHERUNG INFORMIEREN
Sind beide Parteien anwesend, sollte der Unfall genau dokumentiert werden. "Es empfiehlt sich, den Stand der Fahrzeuge und die Beschädigungen mithilfe von Fotos sowie einem Europäischen Unfallbericht zu dokumentieren", rät Frank Bärnhof. "Außerdem Versicherungsdaten, Anschrift und Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch bei kleineren Schäden sollte die Versicherung informiert werden."
(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-parkhaus-2018
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden Sie unter: https://www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
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