Axel Springer Verlag: Kostenlose Verteilung von Zeitungen unzulässig - Aufhebung der einstweiligen Verfügung - Höchstrichterliche Klärung - Abwehrmaßnahmen
Hamburg (ots)
Das Kammergericht Berlin hat heute entschieden, die auf Antrag des Axel Springer Verlages am 17. Dezember 1999 vom Landgericht Berlin erlassene und im Urteil auf die Widerspruchsverhandlung am 4. Januar 2000 bestätigte einstweilige Verfügung gegen den norwegischen Medien-Konzern Schibsted aufzuheben.
Der Axel Springer Verlag vertritt unverändert die Auffassung, dass die unentgeltliche Abgabe einer vollwertigen Tageszeitung wettbewerbswidrig gemäß § 1 UWG ist. Dabei legt der Verlag Wert auf die Feststellung, dass es in dieser juristischen Auseinandersetzung nicht um das Verbot einer Zeitung geht, sondern um die Einhaltung deutscher Wettbewerbsregeln und deren Bedeutung als Voraussetzung für den Bestand einer freien Presse.
Daher wird der Axel Springer Verlag seine vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und von der Stiftung Presse-Grosso geteilte Auffassung, dass das dauerhafte kostenlose Verteilen von vollwertigen Tageszeitungen unzulässig ist, weiterverfolgen. Die Klage in der Hauptsache ist bereits eingereicht, der Axel Springer Verlag strebt eine schnelle höchstrichterliche Entscheidung an.
Sollte der Schibsted-Konzern, wie bereits angekündigt, sein Gratisblatt in Köln wieder verbreiten, sieht sich der Axel Springer Verlag zum Handeln gezwungen und wird mit der Herausgabe des Gratisblattes "Köln Extra" als Abwehrmaßnahme erneut beginnen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Edda Fels zur Verfügung. Telefon: (0 40) 3 47- 2 20 71 E-Mail: efels@asv.de
Diese Presseinformation kann im Internet unter www.asv.de abgerufen werden.
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