Achtung: Ergänzte Fassung!
Axel Springer Verlag: Kostenlose Verteilung von Zeitungen unzulässig - Aufhebung der einstweiligen Verfügung - Höchstrichterliche Klärung - Abwehrmaßnahmen
Hamburg (ots)
Das Kammergericht Berlin hat heute entschieden, die auf Antrag des Axel Springer Verlages am 17. Dezember 1999 vom Landgericht Berlin erlassene und im Urteil auf die Widerspruchsverhandlung am 4. Januar 2000 bestätigte einstweilige Verfügung gegen den norwegischen Medien-Konzern Schibsted aufzuheben.
Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass eine Schädigung des Pressevertriebsmarktes noch nicht hinreichend konkret nachgewiesen sei. Die in der Verhandlung nachgewiesenen hohen Auflagenschäden von BILD KÖLN im Wettbewerbsgebiet stellen nach Auffassung des Gerichts eine hinreichende Gefährdung der Zeitungslandschaft noch nicht dar. Dies gilt auch für die in einer Untersuchung des Verlages DuMont Schauberg prognostizierten Käuferverluste bei Pendlern in Höhe von ca. 30 Prozent für Kaufzeitungen und Käuferverlusten, sogar bei regionalen Abo-Zeitungen in Höhe von 10 Prozent.
Vor dem Hintergrund dieser drohenden Entwicklung sieht der Axel Springer Verlag schon heute durch die kostenlos verbreiteten Zeitungen eine ernst zu nehmende Gefährdung von regionalen Abo-Zeitungen und Kaufzeitungen.
Daher wird der Axel Springer Verlag seine vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. und von der Stiftung Presse-Grosso geteilte Auffassung, dass das dauerhafte kostenlose Verteilen von vollwertigen Tageszeitungen unzulässig ist, auch juristisch weiterverfolgen. Die Klage in der Hauptsache ist bereits eingereicht, der Axel Springer Verlag strebt eine schnelle höchstrichterliche Entscheidung an.
Sollte der Schibsted-Konzern, wie bereits angekündigt, sein Gratisblatt in Köln wieder verbreiten, sieht sich der Axel Springer Verlag zum Handeln gezwungen und wird mit der Herausgabe des Gratisblattes "Köln Extra" als Abwehrmaßnahme erneut beginnen.
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