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Freispruch für BILD-Chefredakteur Kai Diekmann

Hamburg (ots)

Das Amtsgericht Hamburg hat den Chefredakteur der
BILD-Zeitung Kai Diekmann vom Vorwurf freigesprochen, für die
angeblich unzulässige Veröffentlichung aus Ermittlungsakten
verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor
gegen Diekmann wegen Verstoßes gegen das Hamburger Pressegesetz eine
Geldstrafe von 18 000 Euro erwirkt. Begründung: Der Chefredakteur
habe seine "Verpflichtung verletzt, das Druckwerk von strafbarem
Inhalt freizuhalten".
Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den so genannten
Karnevalsmörder in Augsburg hatte BILD im Januar 2003 ausführlich
über die Vernehmung des mutmaßlichen Mörders berichtet und sich dabei
auch auf offizielle Ermittlungsprotokolle bezogen. Den Strafbefehl,
den die Staatsanwaltschaft Hamburg im Zusammenhang mit dieser
Berichterstattung bei Gericht erwirkt hatte, wurde jetzt, nach zwei
Tagen Hauptverhandlung, aufgehoben. Sämtliche Kosten des Verfahrens
wurden der Staatskasse auferlegt.
Chefredakteur Kai Diekmann: "Damit ist der wiederholte Versuch
einer Staatsanwaltschaft, Chefredakteure strafrechtlich zu
disziplinieren, gescheitert. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg ist
wegweisend, da es Chefredakteure vor unsinniger strafrechtlicher
Haftung schützt, vor allem aber den Veröffentlichungsspielraum
investigativer Publikationen."

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Telefon: +49 (0) 40 3 47-2 70 38
tobias.froehlich@axelspringer.de

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