DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Silvesterfeuerwerk: Schön, laut - und gefährlich/ Leichtsinnige Anwendung verursacht schnell Schäden - die DVAG erklärt, welche Versicherung wichtig sind und gibt Tipps für eine sichere Neujahrsfeier
Frankfurt (ots)
Am 31. Dezember pfeift und kracht es wieder im ganzen Land - denn Silvester ist ohne Feuerwerk nicht denkbar. Dabei entstehen jedes Jahr leider auch zahlreiche Verletzungen und teure Schäden. Allein in Berlin fuhren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste über den letzten Jahreswechsel mehrere Tausend Einsätze. "Für eine sorgenlose Feier ins neue Jahr ist es deshalb ratsam, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, wie etwa eine Haftpflicht-, eine Unfall- und eine Hausratversicherung", raten die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Private Haftpflichtversicherung
Zündet ein Gast einen Knaller im Wohnzimmer, kann er damit schnell unbeabsichtigt Schäden an der Einrichtung verursachen oder sogar jemanden verletzen. Hat der leichtsinnige Besucher eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese in der Regel für Schäden auf. Andernfalls muss der Verursacher aus eigener Tasche dafür zahlen, was nicht selten zu zusätzlichen Streitigkeiten führt. "Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Versicherung nur zahlt, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde", erklären die DVAG-Fachleute. Für Eltern minderjähriger Kinder gilt die Aufsichtspflicht: Lassen sie ihre Kinder mit Knallern unbeaufsichtigt, handeln Eltern unter Umständen bedingt vorsätzlich - und müssen selber zahlen, wenn etwas passiert.
Private Unfallversicherung
Feuerwerkskörper können schwere Brandverletzungen oder sogar dauerhafte Schäden verursachen. Eine private Unfallversicherung greift dem Betroffenen in diesem Fall unter die Arme und zahlt etwa für den Umbau von Wohnung oder Auto sowie für Hilfsmittel und Therapien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Hausratversicherung
Auch Querschläger verursachen immer wieder teure Schäden. Fliegt eine gezündete Rakete in eine Wohnung und beschädigt Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder anderes Eigentum, greift die Hausratversicherung. Diese Police übernimmt dann im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Kosten, die für Reparatur oder Neuanschaffung anfallen.
Wohngebäudeversicherung
Kommt es durch Feuerwerkskörper - wie etwa einen in den Dachstuhl schießenden Querschläger - sogar zu einem Brand, wodurch ganze Teile einer Wohnung oder eines Hauses beschädigt werden, dann hilft eine Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt Schäden am Bau sowie an fest installierten Einrichtungen wie etwa Einbauschränken oder Markisen.
Kfz-Kaskoversicherung
Bei Schäden am Auto kann eine Kfz-Kaskoversicherung helfen. Für Schäden wie zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Eine Vollkaskoversicherung zahlt sogar, wenn das Auto mutwillig beschädigt wird, der Schuldige jedoch nicht ermittelt werden kann.
12 Tipps für ein sicheres Silvester
1. Feuerwerk ist nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag erlaubt 2. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerk- und Reetdachhäusern sind Knaller verboten 3. Raketen sollten senkrecht gestartet werden - Flaschen sind dabei gute Startrampen, insofern sie fest aufgestellt sind 4. Niemals Raketen direkt aus der Hand starten lassen 5. Feuerwerkskörper dürfen nicht blindlings oder gezielt auf andere Menschen oder Tiere gerichtet werden 6. Kinder sollten am Silvesterabend nicht unbeaufsichtigt sein - von zündbaren Knallern oder Raketen sollten sie ferngehalten werden 7. Explodiert ein Knaller nicht, niemals erneut zünden 8. Türen und Fenster schließen, damit nicht versehentlich Böller in die Wohnung gelangen 9. Leicht brennbare Gegenstände sicherheitshalber über Silvester wegräumen, um Brandrisiken zu minimieren 10. Autos nicht dort parken, wo erwartungsgemäß viele Feiernde unterwegs sind -besser in der eigenen Garage oder einer öffentlichen Tiefgarage 11. Knaller nicht in Jacken- oder Hosentaschen tragen 12. Auf keinen Fall Knaller selbst herstellen - das kann zu schweren Verletzungen führen und ist dazu noch strafbar
(Quelle: DVAG)
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