DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Unfallversicherung: Wo beginnt der Arbeitsweg?
Was passiert, wenn es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall kommt? Die Experten der DVAG erklären, warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist
Frankfurt (ots)
Dass bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung greift, wissen die meisten. Hierzu zählen Unfälle, die während der Arbeit sowie auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause geschehen. Freizeitunfälle hingegen werden nur durch eine private Unfallversicherung finanziell abgesichert. Doch wo beginnt der Weg zur Arbeit genau und wer übernimmt, wenn das Unglück auf einem Umweg geschieht? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären auf.
Nur wenige Umwege sind gesetzlich versichert
In der Regel ist nur der direkte Weg zwischen dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz gesetzlich versichert. Dieser beginnt, sobald der Arbeitnehmer die Außenhaustür seines Wohngebäudes durchschritten hat. Verlässt er jedoch seinen Weg, entfällt der gesetzliche Unfallschutz. "Bestimmte Umwege sind allerdings gedeckt - dazu zählen die Unterbringung von Kindern, Fahrgemeinschaften, Umleitungen und längere, aber verkehrsgünstigere Wege", erklären die DVAG-Experten. Im Falle der Kinderbetreuung sollte man jedoch wissen, dass Arbeitnehmer zwar auf dem Weg dorthin versichert sind, nicht aber innerhalb des jeweiligen Gebäudes. Geschieht hier ein Unfall, greift die gesetzliche Versicherung nicht. Ebenfalls wichtig: Unterbrechen Arbeitnehmer ihren direkten Weg über zwei Stunden, um zum Beispiel private Besorgungen zu erledigen, sind sie auch danach nicht mehr gesetzlich versichert!
Typische Zweifelsfälle
Auch der Versicherungsschutz auf der Toilette oder in der Mittagspause wirft immer wieder Fragen auf: Denn der Gang zum Toilettenraum ist gesetzlich abgesichert, der weitere Aufenthalt dort aber nicht. Ähnlich verhält es sich in der Mittagspause. In der Regel gilt, dass nur der Weg zum Ort der Nahrungsaufnahme in der Mittagspause gesetzlich versichert ist. Ob man seine Mahlzeit in der Kantine, zuhause oder in einem Restaurant zu sich nimmt, ist hierbei irrelevant. Der gesetzliche Unfallschutz endet mit Betreten der Lokalität. Das bedeutet zum Beispiel, dass Arbeitnehmer sogar in der betriebseigenen Kantine nicht gesetzlich versichert sind. Und der Weg zum Supermarkt ist nur dann versichert, wenn etwas zum Verzehr für die Mittagspause eingekauft wird. Spaziergänge und Raucherpausen gelten ebenfalls als Privatangelegenheit und sind somit nicht gesetzlich abgedeckt.
Besser einen Rundumschutz wählen
Um tatsächlich gut abgesichert zu sein, empfehlen die DVAG-Experten eine private Unfallversicherung. Diese bietet umfangreichen Schutz und springt für eben jene Unfälle ein, die dem Privatbereich zuzuordnen sind. Meist gibt es dabei Zusatzleistungen wie das Krankenhaustagegeld oder die Übernahme von Folgekosten bei Invalidität. Rehakosten werden ebenfalls zum Teil erstattet und zusätzlich kann eine Unfallrente abgeschlossen werden. Diese übernimmt wiederkehrende Kosten - zum Beispiel die Ausgaben für eine Haushaltshilfe - und kann je nach Bedarf individuell gestaltet werden. Um bei all den Möglichkeiten und Regelungen nicht den Überblick zu verlieren, ist ein professionelles Beratungsgespräch empfehlenswert. So können Arbeitnehmer sicher sein, dass sie für den Fall der Fälle rundum abgesichert sind - auch auf den unterschiedlichsten Arbeitswegen.
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