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Es knallt und zischt zum Jahreswechsel: Silvester feiern - aber sicher

Es knallt und zischt zum Jahreswechsel: Silvester feiern - aber sicher
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Frankfurt (ots)

Viele fiebern dem Jahreswechsel aus einem ganz bestimmten Grund entgegen: Endlich wieder Raketen abfeuern, Böller zünden und Wunderkerzen abbrennen. Silvester bedeutet für viele: Böllern was das Zeug hält! Doch wer darf wann und wo knallen und was passiert im Schadensfall? Ab wann darf man eigentlich mit der Knallerei starten und wo ist es verboten? Außerdem: Feuer und Explosionen bergen eine hohe Unfallgefahr - schnell ist die Hand verbrannt, entsteht ein Blechschaden am Auto oder es brennt im Haus. Wer trägt dann die finanziellen Folgen? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Silvester-Party.

Gibt es feste Zeiten fürs Knallen?

Auch wenn der Lärm manchen Nachbarn auf die Nerven geht: Auf die üblichen Regelungen zur Nachtruhe können sie an Silvester nicht bauen. Denn Feuerwerkskörper der Klasse II, dazu zählen zum Beispiel Raketen, Böller und Römische Lichter, dürfen von Volljährigen in der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr abgefeuert werden. Die genauen Zeiten können jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. Es gibt aber auch Orte, in deren Nähe das "Böllern" völlig tabu ist. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder Kirchen.

Was, wenn das Feuerwerk verrücktspielt?

Eine Silvesterrakete fliegt durch die geöffnete Tür ins Haus und setzt den teuren Teppich in Brand? Werden Gegenstände im Haus durch Brand beschädigt, springt für gewöhnlich die Hausratversicherung ein - auch für Gegenstände, die sich auf dem Balkon befinden.

Briefkasten gesprengt?

Hat das Haus in der Silvesternacht etwas abbekommen oder brennt gar? Der Verursacher ist häufig nicht zu ermitteln. Hier greift die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Sie würde in der Regel auch einen zerstörten Briefkasten ersetzen, wenn dieser fest an der Hauswand angebracht ist.

Auto in der Schusslinie?

Schäden durch Vandalismus am Auto, wie etwa der zerkratzte Lack oder eine verbeulte Haube, zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherte muss gegebenenfalls mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Wird das Auto durch eine Explosion beschädigt, kann auch eine Teilkaskoversicherung einspringen.

Wer zahlt, wenn's mich selbst trifft?

Schlimmster Fall: Jemand verletzt sich. Wer sich beim Abfeuern einer Silvesterrakete beispielsweise schwere Verbrennungen an der Hand zuzieht und dauerhaft davon beeinträchtigt ist, kann sich an seine private Unfallversicherung wenden. Sie schützt auch langfristig bei Invalidität, wenn dauerhafte Folgen durch einen Unfall entstehen.

6 Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerk

- Das Silvesterfeuerwerk unbedingt in offiziellen deutschen Verkaufsstellen, zum Beispiel Supermärkten, kaufen

- Feuerwerk auf keinen Fall in geschlossenen Räumen abbrennen: Das ist streng verboten und zudem extrem gefährlich

- Die Flugbahn der Geschosse muss frei sein. Also auf Äste, Balkone oder andere Hindernisse achten

- Raketen, Böller und Co. nur auf ebenen und freien Flächen verwenden

- Sind optische Mängel erkennbar, den Feuerwerkskörper auf keinen Fall abfeuern

- Scheinbare Blindgänger nicht erneut anzünden

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz "Früher an Später denken" bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 47 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung. Mehr Informationen gibt es auf www.dvag.de oder via Twitter @DVAG.

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG, Wilhelm-Leuschner-Straße 24, 60329
Frankfurt am Main
Svenja Heibel, Tel.: +49 69 2384-7391; E-Mail: Svenja.Heibel@dvag.com
Birgit Rajchart, Tel.: +49 69 2384-1563; E-Mail: Birgit.Rajchart@dvag.com

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